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Du möchtest in Deutschland einen Verein gründen und zusammen mit anderen ein gemeinsames Ziel verfolgen? Wir zeigen Dir, wie es richtig geht und was Du bei der Vereinsgründung in Deutschland beachten solltest. Mit unseren Infos, Mustertexten und Downloads vergisst Du auf dem Weg zur Vereinsgründung keinen wichtigen Schritt - und hast gleichzeitig richtig gute Materialen, um direkt loszulegen.
Du verfolgst ein gemeinnütziges Ziel und möchtest das gerne gemeinsam mit anderen tun und zwar gut organisiert und rechtlich abgesichert? Dann kannst du einen Verein gründen und wir zeigen Dir, wie das geht. Wenn mehrere Personen einen gemeinnützigen und nicht kommerziellen Zweck verfolgen, bietet sich die Gründung eines Vereins an. Prinzipiell kann jeder volljährige Mensch einen neuen Verein gründen. Beispiele für Vereine sind Sport- und Freizeitvereine, Gesellschaftsvereine, Fanclubs und soziale Vereine. Allerdings musst Du einige Voraussetzungen erfüllen, bevor es losgehen kann.
Wenn Du dich bereits entschieden hast, dass eine Vereinsgründung für Dich infrage kommt, dann solltest Du zunächst die wichtigsten Voraussetzungen klären. Ein nicht eingetragener Verein muss aus mindestens zwei Mitgliedern bestehen und ein eingetragener Verein benötigt mindestes sieben Mitglieder. Der Hauptzweck darf nicht kommerziell sein und muss genau definiert werden. Ein Verein braucht einen Namen, der in der Gemeinde oder Stadt einzigartig ist. Bei dem Namen muss außerdem klar erkennbar sein, worum es geht, und der Name darf keine Markenrechte verletzen. Der Name des Vereins kann als Wortmarke eingetragen werden, damit er nicht von anderen genutzt wird. Hast du erst mal einen Namen gefunden und den Vereinszweck definiert, musst Du die passende Rechtsform für Deinen Verein wählen.
Es gibt in Deutschland verschiedene Arten von Vereinen, die sich rechtlich unterscheiden. Die Rechtsformen werden im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) bestimmt. Unterschieden wird zwischen eingetragenen und nicht eingetragenen Vereinen. Eine Sondervariante ist der sogenannte wirtschaftliche Verein. Hier ein Überblick darüber, was das für Dich bedeutet:
Das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) definiert einen eingetragenen Verein im § 21 wie folgt: „Ein Verein, dessen Zweck nicht auf einen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb gerichtet ist, erlangt Rechtsfähigkeit durch Eintragung in das Vereinsregister des zuständigen Amtsgerichts.“
Wenn ein Verein keinen kommerziellen Zweck verfolgt, kann er also als e. V. eingetragen werden. Für die Gründung werden mindestens sieben Mitglieder benötigt. Ein eingetragener Verein hat viele Vorteile. Er profitiert von Steuererleichterungen und dem Zugang zu öffentlichen Mitteln. Der Verein fungiert außerdem als juristische Person, was bedeutet, dass Du und die anderen Mitglieder des Vereins nicht persönlich haftbar seid. Auch wenn der Hauptzweck eines eingetragenen Vereins gemeinnützig sein muss (mehr dazu weiter unten), kann dennoch ein wirtschaftlicher Betrieb innerhalb des Vereins für zusätzliche Fördermittel genutzt werden. Diese dürfen nur für den gemeinnützigen Zweck des Vereins genutzt werden und sind steuerpflichtig. Wenn Du genügend Mitglieder findest und es für Deinen Verein wichtig ist, von diesen Vorteilen zu profitieren, ist ein eingetragener Verein genau das Richtige für Dein Vorhaben.
Du kannst Dich allerdings auch dazu entscheiden, den Verein zunächst nicht im Vereinsregister eintragen zu lassen. Ein nicht eingetragener Verein kann bereits mit zwei Personen gegründet werden, ist allerdings nicht rechtsfähig. Er gilt im Gegensatz zum eingetragenen Verein als Körperschaft und nicht als juristische Person. Jedes Mitglied ist also mit seinem persönlichen Vermögen haftbar. Für einen nicht eingetragenen Verein können steuerliche Begünstigungen beantragt werden, wenn der Verein als gemeinnützig eingestuft wird.
Die Gründung eines wirtschaftlichen Vereins kommt in der Regel nur dann in Frage, wenn keine andere Rechtsform passt. Wirtschaftlichen Vereinen wird die Rechtsfähigkeit staatlich vom jeweiligen Bundesland verliehen. Wirtschaftliche Vereine werden heutzutage nur noch selten gegründet. Ein Beispiel hierfür sind Erzeugergemeinschaften.
Die gGmbH ist eine gemeinnützige Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Sie eignet sich für soziale Unternehmen mit einem gemeinnützigen Ziel. Mit dieser Rechtsform profitierst Du zusätzlich von den Vorteilen einer GmbH. Es müssen keine Körperschafts- oder Gewerbesteuern gezahlt werden und es besteht keine Abhängigkeit von einem Vorstand.
Jetzt kennst Du bereits die Voraussetzungen und die Rechtsformen von Vereinen. Bevor ein Verein ganz offiziell bestehen kann, müssen allerdings noch einige wichtige Punkte beachtet werden. Wir zeigen Dir die wichtigsten Schritte auf dem Weg zur Vereinsgründung.
Finde potenzielle Vereinsmitglieder, die dasselbe Ziel verfolgen. Für einen eingetragenen Verein brauchst Du mindestens sieben Mitglieder. Keine Sorge: Wenn keine sieben Mitglieder zusammenkommen, kann der Verein zunächst als nicht eingetragener Verein gegründet und später eingetragen werden.
Wenn ein neuer Verein gegründet wird, bedarf es einer Gründungsversammlung. Bei der Gründungsversammlung des Vereins wird zunächst der Vereinsname ganz offiziell festgelegt. Außerdem wird die Vereinssatzung erstellt und unterzeichnet. Im nächsten Schritt zeigen wir Dir, was die Satzung enthalten muss. Die Versammlung dient außerdem dazu, den Vorstand und weitere Organe wie beispielsweise den Beirat oder den Kassenwart zu wählen. Ein Vorstand ist dabei das einzige Pflichtorgan eines Vereins.
Die Vereinssatzung wird unter anderem für die Eintragung in das Vereinsregister benötigt. Das klingt erstmal kompliziert, doch wir haben die wichtigsten Punkte für Dich zusammengefasst. Die Satzung wird im Rahmen der Gründungsversammlung verfasst und muss von mindestens sieben Mitgliedern unterschrieben werden. Sie muss folgende Elemente enthalten:
Als gute Orientierung für euren Verein können Mustersatzungen dienen, die zum Download angeboten werden. Hier ein paar Links:
Bundesministerium der Justiz:
Download: Mustersatzung für eingetragene, gemeinnützige Vereine >>
Deutsches Ehrenamt:
Download: Mustersatzung für eingetragene, gemeinnützige Vereine >>
Deutsches Ehrenamt:
Download: Mustersatzung für nicht eingetragene, gemeinnützige Vereine >>
Auch das Gründungsprotokoll muss zur Eintragung ins Vereinsregister eingereicht werden. Es muss Folgendes beinhalten:
Wenn ihr wollt, dann verwendet als Vorlage für euren deutschen Verein ein Mustergründungsprotokoll, z.B. vom Bundesministerium der Justiz:
Download Mustergründungsprotokoll >>
Sowohl die Vereinssatzung als auch das Gründungsprotokoll müssen notariell beglaubigt werden. Dies erfolgt durch die Unterzeichnung dieser Dokumente vor einem Notar, der die Echtheit der Unterschriften bestätigt. Die damit verbundenen Kosten für die notarielle Beglaubigung sollten bei der Planung der Vereinsgründung berücksichtigt werden.
Um die Unterlagen bei einem Notar beglaubigen zu lassen, folge diesen Schritten:
Nachdem die Unterlagen beglaubigt wurden, sind sie rechtsgültig und können für die Eintragung des Vereins und andere rechtliche Zwecke verwendet werden.
Auch wenn Du mit Deinem Verein ein gemeinnütziges Ziel verfolgst, muss die Gemeinnützigkeit zunächst geprüft werden. Vereine sind nach ihrer Gründung nicht automatisch gemeinnützig. Das deutsche Finanzamt prüft den Verein auf Gemeinnützigkeit. Diese Prüfung ist für die Befreiung von der Steuer relevant. Für einen gemeinnützigen Verein gelten die Vorgaben der Abgabenordnung. Im §52 Gemeinnützige Zwecke steht: „Eine Körperschaft verfolgt gemeinnützige Zwecke, wenn ihre Tätigkeit darauf gerichtet ist, die Allgemeinheit auf materiellem, geistigem oder sittlichem Gebiet selbstlos zu fördern“. Wird Dein Verein als gemeinnützig anerkannt, könnt Ihr beispielsweise Spendenbescheinigungen ausstellen.
Wir fassen zusammen: Die Gründungsversammlung wurde abgehalten, die Satzung und das Protokoll verfasst und der Verein wurde als gemeinnützig eingestuft. Nun kann der Vorstand den Verein in das Vereinsregister eintragen lassen. In den meisten Bundesländern müssen die Unterschriften unter der Vereinssatzung dafür notariell beglaubigt werden. Für die Eintragung werden die Satzung und das Protokoll der Gründungsversammlung eingereicht. Du erhältst dann einen Registerauszug, der dem Finanzamt übermittelt werden muss, denn das Finanzamt muss über die Eintragung informiert werden. Ist das geschafft, ist Dein Verein offiziell eingetragen.
Nun benötigt Dein Verein für seine finanziellen Tätigkeiten noch ein eigenes Bankkonto. Viele Banken bieten spezielle Vereinskonten zu günstigen Konditionen an. Für die Einrichtung brauchst Du einen beglaubigten Vereinsregisterauszug. Bei nicht eingetragenen Vereinen reicht das Protokoll der Gründungsversammlung.
Es ist sehr wichtig, ein besonderes Augenmerk auf Datensicherheit und Datenschutz zu legen, insbesondere wenn es um die Verwaltung von Mitgliederdaten und finanziellen Transaktionen geht. Hier einige relevante Datenschutzaspekte:
SOFTWARE-TIPP
Mit einer Vereinssoftware wie ClubDesk, erledigen sich ganz viele dieser Themen automatisch, da die Daten nicht lokal auf privaten PCs, sondern in einem sicheren Rechenzentrum, mit professionellen Firewalls, automatischen Backups und immer Passwort geschützt gespeichert werden. Und auch der Nachweis, welche Daten ihr wo gespeichert habt, die datenschutzkonforme Löschung von Daten oder die Prozesse bei einer Amtsübergabe sind mit einer modernen Online-Lösung wie ClubDesk ein Vielfaches einfacher.
Die Einhaltung der Datenschutzbestimmungen ist entscheidend, um die Privatsphäre der Vereinsmitglieder zu wahren und rechtliche Probleme zu vermeiden. Daher sollte dieser Aspekt bei der Eröffnung eines Bankkontos und der Verwaltung von Mitglieder-und anderen personenbezogenen Daten stets berücksichtigt werden.
Ihr solltet euch daher möglichst frühzeitig, am besten schon bei der Gründung des Vereins, intensiver mit dem Thema Datenschutz und Datensicherheit auseinandersetzen. Eine sehr gute Anleitung mit vielen Praxistipps, auf was Vereine in Deutschland und Österreich unbedingt achten sollten, haben wir in Zusammenarbeit mit den Experten für IT-Recht und Datenschutz „Vogel & Partner Rechtsanwälte“ für euch zusammengestellt. Hier geht’s zum Artikel: „Datenschutz im Verein – Das müsst ihr beachten“ >>
Software-Tipp
Damit nicht nur die Gründung, sondern auch die Vereinsverwaltung zum Kinderspiel wird, empfiehlt es sich eine moderne Vereinssoftware einzusetzen, mit der alle Vereinsdaten auch effizient und sicher verwaltet werden können. ClubDesk ist eine Software, mit der Du alles im Griff hast. Organisiere Mitglieder und Vereinsaufgaben, plane Termine im Vereinskalender, kümmere Dich um die Buchhaltung, erstelle eine Vereinswebseite und habe alle wichtigen Dokumente gesammelt an einem Ort. Mit der ClubDesk Vereinssoftware ist das alles kein Problem. Jetzt kostenlos testen!
Natürlich kommen für die Gründung auch ein paar Kosten auf Dich zu, doch diese Kosten halten sich in Grenzen. Die Gebühren für die Eintragung ins deutsche Vereinsregister bewegen sich je nach Bundesland zwischen 50 und 75 Euro. Die notarielle Beglaubigung kostet zwischen 10 und 30 Euro. Hinzu kommen die Kosten für die Bekanntmachung der Eintragung durch den Notar, die sich nochmal auf etwa 20 Euro belaufen, und ggf. noch die Nutzungsgebühr für Software. Alles in allem liegen die Kosten für eine Vereinsgründung zwischen 100 und 300 Euro.
Für Deine Vereinsgründung haben wir die wichtigsten Punkte in einer Checkliste zusammengefasst, damit Du auch wirklich nichts vergisst:
Du hast Fragen zur Gründung eines Vereins? Hier beantworten wir Dir die häufigsten Fragen:
Jeder volljährige Mensch kann einen Verein gründen. Minderjährige können mit der Zustimmung des gesetzlichen Vertreters einen Verein gründen.
Die Kosten belaufen sich mit Notar- und Registrierungsgebühren auf etwa 150 Euro. Hinzu kommen ggf. noch Nutzungsgebühren für Vereinssoftware wie ClubDesk.
Ein Förderverein ist eine spezielle Vereinsform, bei der der Hauptzweck des Vereins die Beschaffung von Fördergeldern ist.
Ein gemeinnütziger Verein darf Geld verdienen, wenn dieses für den gemeinnützigen Zweck des Vereins verwendet wird.
Nein, gemeinnützige Vereine müssen keine Steuern zahlen.
Für die Eintragung in das Vereinsregister werden folgende Unterlagen benötigt:
Nein, es wird kein Stammkapital benötigt.
Du willst die Checkliste möglichst effektiv abhaken? Dann liefern wir Dir hier einige Musterdateien, um einfach und bequem mit der Gründung eines Vereins zu starten.
Mustersatzung für eingetragene, gemeinnützige Vereine (BMJ) >>
Mustersatzung für eingetragene, gemeinnützige Vereine (Dt. Ehrenamt) >>
Mustersatzung für nicht eingetragene, gemeinnützige Vereine (Dt. Ehrenamt) >>
Mustergründungsprotokoll (BMJ) >>
Datenschutzerklärung (ClubDesk) >>
Impressum (ClubDesk) >>