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Die Europäische Union vereinheitlicht ab dem 25.5.2018 mit der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) die Regeln zur Verarbeitung personenbezogener Daten durch Unternehmen und öffentliche Stellen. Gemäß DSGVO muss daher auch jeder Verein in der EU, der personenbezogene Daten im Auftrag verarbeiten lässt (z.B. speichern), eine Vereinbarung über die Auftragsverarbeitung abschließen. Es wird erwartet, dass die Schweiz in den kommenden Monaten dieselben Datenschutzregeln übernehmen wird.
ClubDesk-Anwender in der EU können diese Vereinbarung ganz einfach beim nächsten Einloggen in ClubDesk elektronisch abschließen. Zu gegebenem Zeitpunkt wird dies natürlich auch für Schweizer Vereine möglich sein.