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Vereinswissen 11 Min. Lesezeit
Vereinsstatuten sind das Fundament für ein erfolgreiches und gut organisiertes Vereinsleben. Sie sind in der Schweiz für jeden Verein gesetzlich vorgeschrieben. Die Statuten legen fest, welche Ziele ihr verfolgt, wer welche Rechte und Pflichten hat und wie ihr Entscheidungen trefft. Egal, ob ihr gerade einen Verein gründet oder eure bestehenden Statuten aktualisieren möchtet – dieser Ratgeber begleitet euch Schritt für Schritt durch alles, was ihr über die Erstellung neuer Vereinsstatuten bzw. zu Statutenänderungen in der Schweiz wissen müsst. Von Pflicht- und Soll-Inhalten über praktische Empfehlungen und Musterstatuten bis hin zu speziellen Anforderungen für gemeinnützige Vereine: Ihr erhaltet wertvolle Vorlagen für Vereinsstatuten sowie Tipps und Antworten auf die wichtigsten Fragen.
Ja, jeder Verein muss über eigene Vereinsstatuten verfügen. Ohne Statuten seid ihr lediglich ein Zusammenschluss von einzelnen Personen, die zudem auch noch persönlich haften. Wenn ihr euren Verein offiziell gründen und rechtsgültig machen wollt, sind die Vereinsstatuten die Grundlage für eure Organisation, Rechte und Pflichten der Mitglieder sowie für die Vereinsführung. Das Schweizerische Zivilgesetzbuch (Art. 60 ZGB) schreibt keine zwingende Formvorschrift vor. Wichtig ist nur, dass eure Statuten in Schriftform verfasst werden.
Wenn es um den Inhalt geht, gibt es Punkte, die verpflichtend in den Statuten geregelt werden müssen (Pflicht-Inhalte). Und es gibt Punkte, die zwar nicht zwingend, aber absolut empfehlenswert sind (Soll-Inhalte), um euren Verein gut zu organisieren und etwaige Probleme zu vermeiden.
Besonderheiten in Bezug auf Vereinsstatuten gibt es auch noch hinsichtlich Handelsregister-Eintrag und bei gemeinnützigen Vereinen, wie ihr im Folgenden lesen könnt:
Vereine, die ein kaufmännisches Gewerbe (z.B. Vereinslokal) betreiben oder die eine bestimmte Grösse überschreiten (Bilanzsumme 10 Mio. CHF und/oder Umsatz 20 Mio. CHF und/oder 50 Vollzeitstellen), müssen sich im Handelsregister eintragen lassen. Wenn man die Reputation des Vereins erhöhen möchte, kann ebenfalls ein Eintrag ins Handelsregister sinnvoll sein.
Für die Eintragung ins Handelsregister ist es zwingend notwendig, die Vereinsstatuten einzureichen.
Wenn ihr ein gemeinnütziger Verein sein möchtet, müsst ihr zwingend Vereinsstatuten vorliegen haben, da ihr diese an das kantonale Steueramt schicken müsst. In den Statuten muss dann unter anderem auch festgehalten sein, dass der Zweck des Vereins der Allgemeinheit dient (nicht nur den Mitgliedern) und dass der Vorstand ehrenamtlich tätig ist. Mehr dazu lest ihr im ClubDesk Vereinswissens-Ratgeber “Steuern im Verein” im Absatz “Steuerbefreiung für Vereine und Stiftungen wegen Gemeinnützigkeit”.
Die Vereinsstatuten sind das Herzstück eures Vereins. Sie legen fest, was ihr gemeinsam erreichen wollt und wie ihr das organisiert. In den Statuten definiert ihr euren Zweck, nennt die Organe (Mitgliederversammlung, Vorstand), beschreibt die Rechte und Pflichten der Mitglieder und regelt wichtige Abläufe wie etwa die Aufnahme von neuen Mitgliedern. So sorgt ihr dafür, dass alle wissen, wer welche Verantwortung trägt und wie Entscheidungen getroffen werden. Das schafft nicht nur Klarheit im Verein, sondern schützt euch auch rechtlich – zum Beispiel gegenüber Behörden oder Dritten.
Jedes Vereinsmitglied hat Anspruch darauf, die aktuellen Statuten einzusehen. Ihr seid daher verpflichtet, Mitgliedern auf Anfrage Zugang zur gültigen Fassung zu gewähren. Es empfiehlt sich ausserdem, die Statuten auch für interessierte Neumitglieder bereitzustellen, damit sie sich schon vor ihrem Beitritt über die Regeln, die Vereinsstruktur, Ziele, Werte und Voraussetzungen für eine Aufnahme informieren können. Am einfachsten ist es, die Statuten direkt auf der Vereinswebsite zu veröffentlichen – das sorgt für Transparenz und stärkt das Vertrauen in euren Verein. Statuten eingetragener Vereine sind grundsätzlich öffentlich verfügbar, da sie im Handelsregister veröffentlicht werden.
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Die Komplettlösung ClubDesk macht nicht nur die Verwaltung des Vereins besonders einfach. Auch eine eigene Vereinswebsite lässt sich damit erstellen. Dort können die Vereinsstatuten ganz unkompliziert veröffentlicht werden – etwa im nur für Mitglieder sichtbaren Bereich oder direkt als Link beim Online-Anmeldeformular, das ClubDesk bereitstellt. Jetzt ClubDesk kennenlernen >
Die Statuten sind das zentrale Vereinsdokument und müssen bestimmte Mindestinhalte enthalten, damit der Verein rechtsgültig gegründet und geführt werden kann. Diese Pflichtinhalte regeln lediglich die fundamentalen Grundlagen des Vereins, um laut Gesetz als Verein zu gelten.
In den Vereinsstatuten muss eine klare Willenserklärung enthalten sein, in der ausgesagt wird, dass der Verein gegründet wird. Diese Erklärung zeigt den gemeinsamen Willen der Gründungsmitglieder, eine rechtsgültige Körperschaft, also einen Verein, gemäss Zivilgesetzbuch (Art. 60 ZGB) zu gründen. Sie bildet den offiziellen Startpunkt für den Verein und schafft die Möglichkeit, dass der Verein Verträge abschliessen kann, haftbar ist, etc. und nicht die einzelnen Mitglieder.
Der Name des Vereins ist ein wesentlicher Pflichtinhalt der Statuten. Er dient der Identifikation und unterscheidet euren Verein von anderen Organisationen. Bei der Namensgebung seid ihr grundsätzlich sehr frei. Euer Vereinsname darf lediglich nicht täuschender Natur sein und keine Namens- und Markenschutzrechte verletzen. Es empfiehlt sich, einen Namen zu wählen, der einzigartig, klar und prägnant ist, damit er nach aussen gut wahrgenommen wird und keine Verwechslungsgefahr besteht.
Der Name kann in den Statuten auch im gleichen Absatz in Kombination mit der Willenserklärung zur Gründung des Vereins eingefügt werden.
Beispiel: “Unter dem Vereinsnamen ________ besteht ein Verein nach Art. 60 ff. ZGB mit Sitz in der Gemeinde _________."
Gebt den Ort an, wo euer Verein seinen rechtlichen Sitz hat. Dies muss eine politische Gemeinde sein und ist relevant dafür, welches Gericht oder welches kantonale Steueramt für euch zuständig ist. Der Vereinssitz sollte daher sorgfältig ausgewählt werden, idealerweise dort, wo die meisten Mitglieder wohnen oder wo eure Vereinsaktivitäten stattfinden. Es ist empfehlenswert, in den Statuten nur den Gemeindenamen zu nennen. Die Postadresse für den Schriftverkehr mit Ämtern, Banken und anderen Institutionen kann aber auch an einem anderen Ort sein, z.B. an der Adresse eines Vorstandsmitglieds.
Der Zweck eures Vereins muss immer ideeller Natur sein und sollte in den Statuten klar und präzise formuliert werden. Er beschreibt, welche Ziele euer Verein verfolgt und wofür er tätig ist. Der Zweck muss so konkret und eindeutig sein, dass er von den Mitgliedern und gegebenenfalls auch von den Behörden nachvollzogen werden kann. Ein gut formulierter Zweck hilft dabei, die Ziele und Ausrichtung des Vereins langfristig zu definieren.
Wenn euer Verein die Steuerbefreiung wegen Gemeinnützigkeit anstrebt, muss in den Statuten stehen, dass der Verein ausschliesslich gemeinnützig ist, keine Selbsthilfe- und Erwerbszwecke verfolgt und die Organe ehrenamtlich tätig sind.
Die Statuten müssen regeln, wie euer Verein organisiert ist und welche Organe es gibt, die für die Leitung und Kontrolle verantwortlich sind. Das Gesetz verlangt mindestens die folgenden zwei Organe:
Die Mitgliederversammlung ist das oberste Organ des Vereins, in dem alle Mitglieder gemeinsam über wichtige Angelegenheiten entscheiden. Sie wird auch Generalversammlung oder Vereinsversammlung genannt und sichert eine demokratische Mitbestimmung aller Mitglieder.
Von Gesetzes wegen (Art. 65 Zivilgesetzbuch) hat die Mitgliederversammlung bestimmte unentziehbare Aufgaben wie die Wahl des Vorstands, Genehmigung des Jahresberichts, Aufnahme und Ausschluss von Mitgliedern, Höhe der Mitgliederbeiträge, etc.
Trotzdem ist es empfehlenswert, die Aufgaben der Mitgliederversammlung in den Statuten aufzulisten, damit alle im Verein wissen, welche Pflichten sie haben. Die Musterstatuten von Vitamin B, der Fachstelle für Vereine, enthält eine hervorragende Liste aller unentziehbaren Aufgaben und Kompetenzen der Mitgliederversammlung.
Ihr solltet in den Statuten regeln, wie häufig bzw. zu welchem Zeitpunkt die Mitgliederversammlung stattfindet. Eine ordentliche Mitgliederversammlung findet in der Regel jährlich, vorzugsweise zu Beginn des Jahres, statt. Ihr könnt in den Statuten auch einen Zeitraum anstelle eines konkreten Datums angeben.
Die Mitglieder müssen mindestens 10 Tage vor Durchführung der Mitgliederversammlung schriftlich eingeladen werden. E-Mail ist auch zulässig. Die Einladung muss die Traktanden (wichtige Themen) enthalten. All dies soll den Mitgliedern die Möglichkeit geben, sich auf die Mitgliederversammlung vorzubereiten.
Legt fest, wie und bis spätestens wann vor der Mitgliederversammlung Mitglieder Anträge für Traktanden-Punkte einreichen müssen. Die Anträge müssen vor Versand der Einladung zur Mitgliederversammlung beim Vorstand eingehen, damit er sie in die Traktanden-Liste aufnehmen kann.
Diese beiden Themen müssen in den Statuten nicht zwingend festgehalten werden, da sie andernfalls gesetzlich geregelt sind. Haltet ihr nichts dazu in den Statuten fest, ist die Mitgliederversammlung beschlussfähig, unabhängig davon, wie viele Mitglieder anwesend sind. Bei Abstimmungen gilt die einfache Mehrheit, also sobald eine Person mehr für oder gegen etwas stimmt.
Wollt ihr bestimmen, dass zum Beispiel eine Mindestanzahl Mitglieder anwesend sein muss, damit Entscheidungen für den Verein getroffen werden können, oder dass für bestimmte Themen (z.B. bei einer Statutenänderung) eine 2/3 -Mehrheit erforderlich ist, dann müsst ihr das in den Statuten festhalten.
Wenn ihr die Möglichkeit haben möchtet, die Mitgliederversammlung z.B. online durchzuführen, eine schriftliche Stimmabgabe oder Vollmachten für die Stimmabgabe zu ermöglichen, dann müsst ihr das in den Statuten regeln. Dabei sind die gleichen statutarischen Regelungen (frühzeitige Einladung, Mehrheiten, usw.) wie bei physischen Mitgliederversammlungen einzuhalten.
Wenn ihr möchtet, könnt ihr in den Statuten festlegen, dass der Vorstand oder eine bestimmte Anzahl an Mitgliedern (1/5 oder weniger) jederzeit eine aussergewöhnliche Mitgliederversammlung einberufen kann. Zudem könnt ihr definieren, wie schnell diese durchgeführt werden muss.
Schreibt ihr dazu nichts in den Statuten, greift das Zivilgesetzbuch (Art. 64 Abs. 3 ZGB). Dieses Gesetz besagt, dass, sobald ein Fünftel der Mitglieder die Einberufung verlangt, eine aussergewöhnliche Mitgliederversammlung durchgeführt werden muss.
Der Vorstand führt die laufenden Geschäfte des Vereins und vertritt ihn nach aussen. Die Statuten regeln, welche Rechte und Pflichten der Vorstand hat, wie der Vorstand zusammengesetzt ist und wie die Wahl erfolgt.
Haltet in den Statuten fest, aus wie vielen Personen der Vorstand besteht, wie lange eine Amtszeit dauert und wie oft jemand wiedergewählt werden kann.
Zudem müsst ihr festhalten, welche Ressorts im Vorstand vertreten sind (z.B. Präsidium, Finanzen, Aktuariat). Ihr könntet auch festhalten, dass eine Person mehrere Ressorts übernehmen kann oder alternativ, dass der Vorstand sich selbst konstituiert. Wenn der Vorstand sich selbst konstituiert, werden Personen an der Mitgliederversammlung nicht für bestimmte Ämter gewählt, sondern lediglich in den Vorstand. Und der Vorstand entscheidet dann selbst, wer welches Ressort übernimmt. Das hat den grossen Vorteil, dass, wenn z.B. jemand krankheitsbedingt länger ausfällt, keine Mitgliederversammlung einberufen werden muss, um die Aufgaben und Pflichten dieser Person zu übernehmen.
Der Vorstand übernimmt oder regelt grob gesagt alle Aufgaben des Vereins, die nicht von der Mitgliederversammlung erledigt werden. Er führt die Geschäfte, repräsentiert den Verein, erlässt Reglemente, weist Aufgaben Personen oder Gruppen zu, stellt Hilfskräfte ein, etc. Damit alle im Verein wissen, welche Aufgaben der Vorstand hat, listet die allerwichtigsten Aufgaben grob in den Statuten auf.
In den Statuten sollte beschrieben werden, woher der Verein seine finanziellen Mittel zur Erfüllung des Vereinszwecks erhält. Es empfiehlt sich, eine Auflistung der voraussichtlichen Einnahmequellen zu erstellen. Dies können z.B. Mitgliedsbeiträge, Aufnahmegebühren, Sponsoring, Spenden, Subventionen oder Ticketverkäufe sein.
Wenn alle oder bestimmte Mitglieder eures Vereins Mitgliedsbeiträge bezahlen sollen, muss dies laut Gesetz (Zivilgesetzbuch Art. 71 ZGB) zwingend in den Statuten festgehalten werden.
Sollen verschiedene Mitglieder, z.B. Aktiv-Mitglieder und Passiv-Mitglieder, unterschiedliche Mitgliedsbeiträge bezahlen, muss dies explizit erwähnt werden. Gleiches gilt auch, wenn ihr bestimmte Mitglieder von der Mitgliedsbeitrags-Pflicht befreien wollt, etwa Ehrenmitglieder oder Vorstandsmitarbeiter*innen.
Für die meisten Vereine ist es empfehlenswert, keinen Mitgliedsbeitrag zu nennen, sondern festzuhalten, dass die Höhe der Mitgliedsbeiträge jedes Jahr an der Mitgliederversammlung bestimmt werden. Dann müsst ihr nicht für jede Beitragsänderung die Statuten ändern, was mit einem grösseren Aufwand verbunden wäre.
Tolle Muster-Vorlagen für die Pflicht-Inhalte der Vereinsstatuten findet ihr bei Vitamin B, der Fachstelle für Vereine.
Vereine, die Bundesbeiträge erhalten (J+S-Gelder) und/oder über einen nationalen Sportverband oder eine Partnerorganisation (z.B. Cevi, Jungwacht Blauring, Naturfreunde, Pfadibewegung) indirekt Swiss Olympic angeschlossen sind, müssen in Kürze zwingend folgende Themen in ihre Statuten und/oder Reglemente aufnehmen.
Diese Anforderungen an die Statuten gelten gemäss der revidierten Sportförderungsverordnung vom 01.03.2023 nach einer Übergangsfrist ab dem 01.01.2026.
Bei vielen dieser Themen werden wichtige und erstrebenswerte Vorsätze behandelt. Auch wenn ihr keinem nationalen Sportverband angehört oder einer Partnerorganisation von Swiss Olympic angeschlossen seid, lohnt es sich, einen Blick auf diese Mustertexte bzw. die Ethik-Regeln zu werfen. Vielleicht wollt ihr auch das eine oder andere für euren Verein übernehmen.
Hier gelten je nach Grösse des Vereins unterschiedliche Regeln. Ob ihr als grosser oder kleiner Verein zählt, hängt unter anderem vom Umsatz (<20 Mio), der Anzahl Mitarbeiter*innen (<50), usw. ab. Genauere Infos dazu findet ihr im ClubDesk Vereinswissens-Ratgeber “Verein gründen” im Kapitel “Welche Rechtsform ist für uns die richtige?”, Absatz “Revisionspflicht oder nicht?”.
Obwohl kleine Vereine nach Zivilgesetzbuch (Art. 69b ZGB) nicht verpflichtet sind, eine Revision durchzuführen, gelten für Swiss Olympic Mitglieder und Mitgliedern von Partnerorganisationen strengere Regeln. Für sie ist eine sogenannte Laienrevision Pflicht, was zwingend in den Statuten festgehalten werden muss.
Einen Textvorschlag findet ihr im Swiss Olympic-PDF “Mustervorlage statutarische Verankerungen von Anforderungen” im Kapitel “Revisionsstelle” Absatz “Laienrevision”.
Obwohl grosse Vereine laut Gesetz sowieso zu einer ordentlichen oder eingeschränkten Revision verpflichtet sind, ist es für Swiss Olympic Mitglieder und Mitgliedern von Partnerorganisationen zwingend, dies auch in den Statuten festzuhalten.
Einen Textvorschlag findet ihr im Swiss Olympic-PDF “Mustervorlage statutarische Verankerungen von Anforderungen” im Kapitel “Revisionsstelle”, Absatz “Ordentliche/Eingeschränkte Revision”.
Vereine, die Bundesbeiträge erhalten, müssen eine Geschlechterregelung für das oberste Leitungsorgan (i.d.R. Vorstand) definieren. Swiss Olympic empfiehlt eine Quote von mindestens 40%. In seinen Musterstatuten schreibt Swiss Olympic aber, Geschlechter “sollen”, und nicht “müssen” ausgewogen vertreten sein.
Für Vereine, die keine Bundesbeiträge erhalten, ist die Geschlechterquote kein Pflichtbestandteil der Statuten.
Einen Textvorschlag findet ihr im Swiss Olympic-PDF “Mustervorlage statutarische Verankerungen von Anforderungen” im Kapitel “Geschlechterquote”.
Vereine, die Bundesbeiträge erhalten, müssen die Amtszeiten in den Statuten beschränken. Eine Amtsperiode darf maximal 4 Jahre dauern.
Swiss Olympic empfiehlt, eine Wiederwahl zu ermöglichen, die maximale Amtszeit aber auf 12 Jahre zu beschränken (keine Pflicht), es sei denn, die Person ist Präsident*in. In diesem Fall beträgt die empfohlene Obergrenze 16 Jahre, wenn davon mindestens 4 Jahre das Präsidentenamt bekleidet wird.
Für Vereine, die keine Bundesbeiträge erhalten, ist auch die Beschränkung der Amtsperiode auf 4 Jahre nur eine Empfehlung und muss nicht zwingend in den Statuten festgehalten werden.
Einen Textvorschlag findet ihr im Swiss Olympic-PDF “Mustervorlage statutarische Verankerungen von Anforderungen” im Kapitel “Amtszeitbeschränkung”.
Vereine, die Bundesbeiträge erhalten, müssen in den Statuten oder einem anderen Regelwerk, z.B. dem Vereinsreglement, den Umgang mit Interessenskonflikten und die Annahme von Geschenken regeln.
Swiss Olympic empfiehlt festzuhalten, dass eine Meldepflicht für die Person besteht, bei der ein Interessenkonflikt vorliegt, z.B. an den/die Präsident*in. Die Person darf dann nicht an Beratungen, Abstimmungen, usw. teilnehmen und mit anderen Personen auch nicht über dieses Thema sprechen. Zudem sollte geregelt werden, wie vorgegangen wird, wenn das betroffene Mitglied selbst denkt, dass kein Interessenkonflikt besteht, obwohl dies der Fall ist.
In den Statuten oder anderen Regelwerken muss festgehalten werden, dass Mitglieder des Vorstands oder andere Leitungsorgane keine Geschenke annehmen dürfen, die mehr als einen symbolischen Wert haben. Dieser Betrag kann festgehalten werden. Transparency International Schweiz empfiehlt eine Obergrenze von CHF 50 pro Person (natürlich nicht wiederkehrend).
Vereine, die keine Bundesbeiträge erhalten, müssen nicht zwingend schriftlich festhalten, wie sie mit Interessenkonflikten und Geschenken umgehen.
Einen Textvorschlag findet ihr im Swiss Olympic-PDF “Mustervorlage statutarische Verankerungen von Anforderungen” im Kapitel “Interessenskonflikte und Annahme von Geschenken”.
Wenn euer Verein Bundesbeiträge erhält, müsst ihr in den Statuten regeln, wie Athlet*innen im Verein mitbestimmen dürfen. Die Mindestanforderung laut Swiss Olympic ist, dass auch Mitglieder das Recht haben, offiziell vor Vorstands- und Kommissions-Sitzungen Anträge zu stellen. Das in den Statuten festzuhalten, reicht aber nur, wenn es allen, und damit auch Athlet*innen möglich ist, Mitglied zu sein.
Swiss Olympic schlägt jedoch vor, über die Mindestanforderungen hinaus zu gehen und z.B. Athlet*innen sowie Trainer*innen je einen Sitz im Vorstand zu geben.
Für Vereine ohne Bundesbeiträge ist dies keine Pflicht, aber trotzdem empfehlenswert, um die aktive Mitbestimmung im Verein zu fördern.
Einen Textvorschlag findet ihr im Swiss Olympic-PDF “Mustervorlage statutarische Verankerungen von Anforderungen” im Kapitel “Mitbestimmung Athlet*innen (optional: und Trainer*innen)”.
Weitere Informationen, Muster-Statuten, Checklisten und sogar ein 90 Minütiges E-Learning zu den Branchenstandards für den Schweizer Sport findet ihr auf der offiziellen Seite von Swiss Olympic. Informationen zu Ethik-Charta, Ethik-Statut, einen Ethik-Check, etc. findet ihr bei Swiss Olympic unter “Werte und Ethik”.
Neben den Pflichtinhalten gibt es zahlreiche weitere wichtige Regelungen, die eure Statuten enthalten sollten, um den Verein klar zu strukturieren und den Vereinsalltag reibungslos zu gestalten. Für diverse Vereinsthemen gibt es gesetzliche Regelungen, die dann greifen, solltet ihr in euren Statuten nichts dazu festgelegt haben.
Es empfiehlt sich festzuhalten, wer alles Mitglied werden kann, ob es verschiedene Arten von Mitgliedschaften gibt und wenn ja, welche Rechte und Pflichten sie jeweils haben. Wenn eure Mitglieder Mitgliedsbeiträge zahlen sollen, muss dies in den Statuten festgehalten werden. Hilfreich ist es auch, wenn ihr euch überlegt habt, wie neue Mitglieder aufgenommen werden und wie man austreten kann. Gerade Themen wie der Eintritt, Austritt und Ausschluss von Mitgliedern führen immer wieder zu unangenehmen Situationen. Wenn ihr dafür klare und für jede*n einsehbare Prozesse definiert habt, könnt ihr euch eine Menge Ärger ersparen. Unten findet ihr eine Auflistung an Themen, die in den Statuten zur Mitgliedschaft geregelt werden sollten.
Haltet ihr zum Thema Mitgliedschaft nichts in den Statuten fest, gilt das, was im Zivilgesetzbuch steht (Art. 70-73 ZGB).
Ihr könnt in den Statuten festhalten, wer überhaupt in eurem Verein Mitglied werden kann, etwa nur natürliche oder auch juristische Personen, und ob sie noch weitere Bedingungen erfüllen müssen (z.B. dass ihnen der Vereinszweck ein Anliegen sein muss).
Wenn ihr in eurem Verein verschiedene Mitgliedschaftsarten mit unterschiedlichen Rechten und Pflichten oder unterschiedlichen Mitgliedsbeiträgen haben möchtet, müsst ihr das zwingend in euren Statuten regeln. Typische Arten von Mitgliedschaften sind:
Wenn ihr hierzu nichts festhaltet, werden alle Mitglieder gleichbehandelt und ihr könnt z.B. nicht unterschiedlich hohe Mitgliedsbeiträge erheben. Mehr Informationen zum Thema Mitgliederbeiträge findet ihr in diesem Ratgeber im Abschnitt “Mittel”.
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In der Vereinssoftware ClubDesk könnt ihr euren Mitgliedern ganz einfach unterschiedliche Mitgliedschaftsarten wie Aktiv- oder Passivmitglied zuweisen. Zusätzlich besteht die Möglichkeit, eigene Kategorien für weitere Personengruppen anzulegen, zum Beispiel für Fördermitglieder, Vereinsfreunde oder ehemalige Mitglieder. Jetzt ClubDesk kennenlernen >
Die Regelungen zum Eintritt beschreiben, wie und wann neue Mitglieder aufgenommen werden können. Dazu gehören etwa die Voraussetzungen, an wen das Aufnahmegesuch zu richten ist und wer über die Aufnahme entscheidet. Bestimmt zum Beispiel, ob neue Mitglieder jederzeit oder nur zu Saisonbeginn, bei der nächsten Mitgliederversammlung, etc. beitreten können. Haltet fest, ob der Vorstand, ein Mitglieder-Gremium oder alle Mitglieder über die Aufnahme entscheiden und was für Mehrheiten notwendig sind.
Steht dazu nichts in den Statuten, entscheidet die Mehrheit der Mitgliederversammlung, was die Aufnahme unter dem Jahr jedoch schwierig macht.
Die Statuten sollten festlegen, wie ein Mitglied den Verein verlassen kann, zum Beispiel durch eine schriftliche Austrittserklärung und unter Einhaltung einer Kündigungsfrist (darf maximal 6 Monate betragen) auf ein bestimmtes Datum. So wird ein geordneter Austritt sichergestellt und euer Verein kann seine Mitgliederverwaltung entsprechend planen.
Wenn ihr z.B. verhindern wollt, dass euer Verein einen Teil des Jahres-Mitgliedsbeitrags zurückerstatten muss, wenn jemand den Verein vor Ablauf des Vereinsjahres verlässt, dann müsst ihr das in den Statuten festhalten.
Haltet ihr zu diesem Thema nichts in den Statuten fest, gilt das, was im Zivilgesetzbuch steht (Art. 70 ZGB).
Hier wird beschrieben, unter welchen Umständen die Mitgliedschaft endet, beispielsweise durch Austritt, Tod oder Ausschluss. Die Statuten sorgen so für Klarheit darüber, wann und wie eine Mitgliedschaft formal beendet ist.
Der Ausschluss regelt die Bedingungen, unter denen ein Mitglied aus dem Verein ausgeschlossen werden kann (etwa bei schweren Verstössen gegen die Statuten, das Vereinsinteresse oder bei Nichtzahlung der Mitgliederbeiträge). Regelt auch, wer über den Ausschluss entscheidet, z.B. der Vorstand. Es empfiehlt sich auch festzuhalten, dass ausgeschlossene Mitglieder bei der nächsten Mitgliederversammlung kein Stimmrecht mehr haben.
Ihr könnt auch ein Verfahren vorsehen, das Fairness und Rechte des Mitglieds berücksichtigt, also z.B. eine Anhörung oder Einspruchsmöglichkeit bei der Mitgliederversammlung. Es ist aber ebenfalls möglich, zu bestimmen, dass ein Mitglied ohne Angabe von Gründen und ohne Rekursions-Möglichkeit aus dem Verein ausgeschlossen werden kann.
Die Mitgliedsbeiträge sind eine wichtige Einnahmequelle für viele Vereine. Wenn eure Mitglieder Mitgliedsbeiträge zahlen sollen, muss dies in den Statuten stehen. Alles Wichtige dazu findet ihr in diesem Ratgeber im Abschnitt “Mittel".
Aufnahmegebühren können bei der Aufnahme in den Verein erhoben werden. Wenn Neumitglieder bei Eintritt in euren Verein eine Aufnahmegebühr zahlen sollen, empfiehlt es sich, dies in den Statuten festzuhalten. Wie auch bei den Mitgliedsbeiträgen empfiehlt es sich, in den Statuten keinen festen Betrag zu definieren, sondern zu bestimmen, dass die Aufnahmegebühr z.B. jedes Jahr an der Mitgliederversammlung festgelegt wird.
Zusätzlich zum Vorstand und der Mitgliederversammlung, die zwingend in den Statuten genannt werden müssen, können weitere Organe wie eine Revisionsstelle, Sekretariat, Organisations-Komitees, etc. vorgesehen werden. Die Statuten sollten deren Zusammensetzung, Aufgaben und Befugnisse beschreiben, um Kontroll- und Beratungsfunktionen klar zu regeln. Eine Revisionsstelle ist beispielsweise ein unabhängiges Kontrollorgan innerhalb eures Vereins, das die Finanzen und die Buchführung prüft.
Nach Schweizerischem Zivilgesetzbuch (Art. 69 ZGB) ist jedes Vorstandsmitglied berechtigt, den Verein zu vertreten, hat also eine Einzelunterschrift. Wenn ihr das nicht möchtet, müsst ihr in den Statuten einen entsprechenden Eintrag aufnehmen, in dem z.B. steht, dass nur der/die Präsident*in zusammen mit einem weiteren Vorstandsmitglied zeichnungsberechtigt ist.
Statutenänderungen können laut Gesetz nur von der Mitgliederversammlung beschlossen werden. Wenn ihr wollt, dass für die Statuten-Änderungen eine grosse Mehrheit erforderlich ist (2/3, 3/4 oder gar Einstimmigkeit), müsst ihr das in die Statuten aufnehmen.
Was ihr sonst noch bei Statutenänderungen beachten solltet (rechtzeitige Ankündigung, etc.), erfahrt ihr im Kapitel “Statutenänderung für euren Verein in der Schweiz: Regelungen und Vorgaben”.
In den Statuten sollte geregelt werden, wie der Verein aufgelöst werden kann. Es empfiehlt sich festzuhalten, welche Mehrheit (z.B. 2/3 oder 3/4) für eine Vereinsauflösung erforderlich ist und ob eine bestimmte Mindestanzahl an Mitgliedern an der Abstimmung teilnehmen muss.
Darüber hinaus sollten die Statuten auch klären, wie mit dem verbleibenden Vereinsvermögen umgegangen wird. Bei steuerbefreiten Vereinen ist es gesetzlich vorgeschrieben, dass das Vermögen im Falle der Auflösung beispielsweise nicht an Mitglieder ausgeschüttet werden darf. Stattdessen muss es einem anderen Schweizer steuerbefreiten Verein zugeführt werden.
Die Statuten können das Geschäftsjahr des Vereins festlegen, also den Zeitraum, für den Finanz- und Tätigkeitsberichte erstellt werden. Das ist wichtig für die ordnungsgemässe Buchführung und Planung und sollte vor allem dann mit aufgenommen werden, wenn das Geschäftsjahr und das Kalenderjahr voneinander abweichen.
Die Haftung durch den Verein ist per Gesetz geregelt. Aus Transparenzgründen empfiehlt es sich aber, in den Statuten zu kommunizieren, dass nur der Verein mit dem Vereinsvermögen haftet, also weder die Mitglieder noch der Vorstand. Wenn ihr wollt, dass die Mitglieder bis zu einem bestimmten Betrag für nicht durch das Vereinsvermögen gedeckte Aussenstände aufkommen müssen, könnt ihr z.B. eine Nachschusspflicht in den Vereinsstatuten integrieren.
Die Statuten können Grundsätze für die Erstattung von Spesen festlegen, z.B. dass Bewirtungs- und Fahrtkosten sowie andere Auslagen, die für den Verein getätigt werden, erstattet werden.
Es empfiehlt sich, das Thema in den Statuten sehr allgemein zu halten. Wenn ihr genauer festhalten möchtet, wofür Spesen bezahlt werden, und welche Regeln gelten (z.B. nur gegen Beleg, nur 2. Klasse bei Zugfahrten), haltet dies lieber im Vereinsreglement oder einem gesonderten Spesenreglement fest, siehe Kapitel “Das Vereinsreglement als Ergänzung zu den Vereinsstatuten”.
Angesichts der gesetzlichen Vorgaben ist es Pflicht, irgendwo den Umgang mit personenbezogenen Daten der Mitglieder zu regeln. Wenn ihr Datenschutzbestimmungen in eure Statuten aufnehmt, erspart ihr euch eine separate Datenschutzerklärung für die Mitgliederdaten. Dazu müsst ihr in den Statuten festhalten, dass nur für den Vereinszweck notwendige Daten gespeichert werden, dass der Vorstand für die notwendige Sicherheit sorgt, welche Daten gespeichert werden (z.B. Telefonnummer, E-Mail-Adresse), wer Zugang zu diesen Daten hat (z.B. nur der Vorstand oder auch Trainer*innen und andere Vereinsmitglieder) und dass die Daten unter Einhaltung der Schweizerischen Datenschutzgesetzgebung bearbeitet werden.
Im ClubDesk Vereinswissens-Ratgeber “Datenschutzregelungen für Schweizer Vereine” findet ihr eine ausführliche Beschreibung, worauf ihr beim Schutz eurer Mitglieder- und Vereinsdaten achten solltet und welche Massnahmen ihr umsetzen müsst.
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Mit einer modernen Online-Vereinssoftware wie ClubDesk wird die Einhaltung der Datenschutzanforderungen wesentlich einfacher. ClubDesk gewährleistet ein Höchstmass an Datensicherheit durch eine Vielzahl technischer und organisatorischer Schutzmassnahmen (TOM) – darunter professionelle Firewalls, sichere Passwörter, Backups und vieles mehr.
Wenn ihr in eurem Verein auch einen gesunden, respektvollen und fairen Umgang verankern möchtet, empfiehlt es sich, auch zu diesem Thema einzelne Punkte in eure Statuten aufzunehmen, beispielsweise:
Swiss Olympic hat sich intensiv mit dem Thema Ethik in Vereinen auseinandergesetzt und Grundsätze sowie Regeln für ein ethisches Miteinander im Verein erarbeitet. Diverse Dokumente, Vorlagen und Checklisten findet ihr auf folgenden Websites:
In den Statuten sollte festgehalten werden, ab wann sie gültig sind. Meist treten die Statuten mit dem Beschluss der Gründungsversammlung in Kraft.
Ausgezeichnete Muster-Vorlagen für die Soll-Inhalte der Vereinsstatuten findet ihr bei Vitamin B, der Fachstelle für Vereine.
Swiss Olympic empfiehlt allen Vereinen, die einem nationalen Sportverband oder einer Partnerorganisationen (z.B. Cevi, Jungwacht Blauring, Naturfreunde, Pfadibewegung) angehören, mit Einführung der Branchenstandards für den Schweizer Sport (ab 01.01.2026) die folgenden Punkte in ihre Vereinsstatuten aufzunehmen.
Obwohl für alle Vereine, die einem nationalen Sportverband oder einer Partnerorganisation von Swiss Olympic angehören, automatisch die Statuten der übergeordneten Verbände (internationaler Verband, Landesverband, Regionalverband und ggf. deren Sektionen) gelten, empfiehlt Swiss Olympic trotzdem einen bzw. zwei Absätze in die Statuten aufzunehmen. Dann ist allen bewusst, dass auch die Statuten der Verbände für den Verein und seine Mitglieder bindend sind.
Swiss Olympic empfiehlt, eine Textpassage in die Statuten aufzunehmen, die das klar macht. Einen Textvorschlag findet ihr im Swiss Olympic-PDF “Mustervorlage statutarische Verankerungen von Anforderungen” im Kapitel “Bindung an übergeordnete Regeln”.
Wenn euer Regionalverband zusätzlich über Sektionen verfügt, findet ihr, ebenfalls im Swiss Olympic-PDF, einen entsprechenden Textvorschlag für einen zusätzlichen Statuten-Absatz im Kapitel “Geltungsbereich (Bindung von untergeordneten Organisationen und Vereinsmitgliedern)”
Alle Vereine, die einem nationalen Sportverband oder einer Partnerorganisation von Swiss Olympic angehören, sind automatisch an die Ethik-Charta, das Ethik-Statut und das Doping-Statut von Swiss Olympic gebunden. Damit allen im Verein bewusst ist, dass diese Regeln und Vorsätze für euch alle gelten, empfiehlt es sich, in den Statuten einen kurzen Absatz inklusive Verlinkung zu den Dokumenten einzubauen.
Einen Textvorschlag findet ihr im Swiss Olympic-PDF “Mustervorlage statutarische Verankerungen von Anforderungen” im Kapitel “Anerkennung Ethik-Charta, Ethik-Statut, Doping-Statut”.
Die Organisation “Swiss Sport Integrity” ist zuständig für die Untersuchung von Verstössen von Swiss Olympic Mitgliedern gegen das Doping-Statut und das Ethik-Statut. Wenn ihr eure Mitglieder auch darauf explizit aufmerksam machen möchtet, nehmt am besten den Textvorschlag aus dem Swiss Olympic-PDF “Mustervorlage statutarische Verankerungen von Anforderungen”, Kapitel “Zuständigkeit SSI, Sportgericht und CAS” in eure Statuten auf.
Alle Vereine, die einem nationalen Sportverband oder einer Partnerorganisation von Swiss Olympic angehören, sind grundsätzlich an das Ethik-Statut gebunden. Dort wird das Thema Wettkampfmanipulation bereits abgedeckt, sodass Vereine nicht zwingend dazu verpflichtet sind, die Verhinderung von Wettkampfmanipulation in den Statuten festzuhalten. Trotzdem empfiehlt Swiss Olympic, einen Absatz in den Statuten zu integrieren, in dem steht, dass Vereinsmitglieder fairen Sport betreiben, Wettkämpfe nicht beeinflussen oder manipulieren und sich an das Ethik-Statut halten.
Einen Textvorschlag findet ihr im Swiss Olympic-PDF “Mustervorlage statutarische Verankerungen von Anforderungen”, Kapitel “Verhinderung Wettkampfmanipulation”.
Natürlich kann man in den Statuten viele weitere Punkte aufnehmen oder detailliert beschreiben. Die Änderung der Statuten ist aber immer eine aufwändige Angelegenheit (kann nur von der Mitgliederversammlung beschlossen werden). Deshalb empfiehlt es sich nicht, Themen, die vielleicht ab und zu angepasst werden müssen, in die Statuten aufzunehmen oder diese sehr präzise zu beschreiben. Stattdessen könnt ihr solche Themen besser in ein sogenanntes Vereinsreglement aufnehmen. Ein Beispiel hierfür sind etwa Spesenerstattungen, bei denen Vergütungen regelmässig an die Inflation angepasst werden.
Das Vereinsreglement ergänzt die Vereinsstatuten um detaillierte Regelungen, die euren Vereinsalltag erleichtern. Während die Statuten die grundlegenden Strukturen und rechtlichen Rahmenbedingungen festlegen, dient das Reglement dazu, Abläufe und Verhaltensweisen festzuhalten. Es kann leichter abgeändert werden als die Statuten und regelt oft organisatorische Details, die im Rahmen der täglichen Vereinsarbeit wichtig sind.
Folgende Punkte können aber genauso gut in die Statuten aufgenommen werden:
Wenn es euch wichtig ist, kann im Vereinsreglement genau festgelegt werden, wie Vorstandssitzungen geplant und durchgeführt werden sollen. Dazu zählen Einberufung, Einladung, Beschlussfähigkeit sowie das Abstimmungsverfahren. Klare Regeln sorgen dafür, dass Vorstandssitzungen effizient ablaufen und Entscheidungen transparent getroffen werden. Auch kann geregelt werden, ob und wie Sitzungen digital abgehalten werden dürfen.
Das Reglement kann bestimmen, wie Beschlüsse und wichtige Diskussionen in Protokollen festgehalten werden. Eine ordnungsgemässe Protokollierung ist entscheidend für die Nachvollziehbarkeit und Rechtssicherheit der Vereinsentscheidungen. Es kann z.B. festgelegt werden, wer das Protokoll führt, wie es zu genehmigen ist und wie lange es aufzubewahren ist.
Disziplinarregeln im Reglement definieren das Verhalten, das von Mitgliedern erwartet wird und die Konsequenzen bei Regelverstössen. Sie schaffen eine Grundlage für ein respektvolles Miteinander und geben dem Verein Instrumente an die Hand, um Konflikte fair zu lösen und bestimmte Verhaltensweisen durchzusetzen. Solche Regeln fördern ein positives Vereinsklima und schützen die Gemeinschaft.
Das Vereinsreglement kann eine detaillierte Spesenregelung enthalten, die festlegt, welche Auslagen erstattet werden und wie die Abrechnung erfolgt. Dies umfasst beispielsweise eine Kilometerpauschale für Fahrtkosten, einen Tagessatz für Verpflegung oder die Erstattung von effektiven Auslagen für Materialbeschaffungen und Spesen-Obergrenzen. Eine klare Spesenregelung stellt sicher, dass Mitglieder oder Funktionäre nicht auf eigenen Kosten sitzen bleiben, und fördert die Bereitschaft zum ehrenamtlichen Engagement.
Gemeinnützige, steuerbefreite Vereine unterliegen speziellen Anforderungen, die auch in den Statuten klar geregelt sein müssen. Der Vereinszweck muss eindeutig gemeinnützig sein und dem Gemeinwesen und nicht nur den eigenen Vereinsmitgliedern oder vereinsnahen Dritten zugutekommen. Zudem muss der Vorstand ehrenamtlich tätig sein und es dürfen keine Gewinne an Mitglieder ausgeschüttet werden. Alle Mittel dürfen ausschliesslich zur Verfolgung des gemeinnützigen Zwecks verwendet werden. Schliesslich ist eine klare Regelung zur Vermögensverwendung bei Auflösung des Vereins notwendig, damit das verbleibende Vermögen einer anderen gemeinnützigen Organisation zugutekommt. Diese Besonderheiten sichern den Status der Gemeinnützigkeit und die damit verbundenen steuerlichen Vorteile. Alle diese Punkte sind weiter oben in den jeweiligen Kapiteln dieses Ratgebers ausführlich beschrieben.
Wenn ihr mehr zum Thema Gemeinnützigkeit bzw. Steuerbefreiung von Vereinen in der Schweiz erfahren möchtet, dann hilft euch der ClubDesk Vereinswissens-Ratgeber „Steuern im Verein“ weiter. Dort erfahrt ihr auch, wo ihr die Steuerbefreiung beantragt und welche Unterlagen ihr einreichen müsst.
Die Vereinsstatuten müssen bereits bei der Gründung des Vereins vorliegen und unterschrieben werden. Für den Inhalt und Aufbau der Statuten gibt es keine Formvorgaben, sie müssen allerdings in schriftlicher Form vorliegen.
Wenn ihr gerade dabei seid, einen Verein zu gründen, findet ihr viele hilfreiche Tipps und Informationen zur Vereinsgründung im ClubDesk Vereinswissens-Ratgeber “Verein gründen”.
Hier findet ihr tolle Schweizer Vorlagen für eure eigenen Vereinsstatuten. Bei beiden Vorlagen handelt es sich um allgemeine Vereinsstatuten. Nutzt also die Musterstatuten für euren Verein und passt sie entsprechend an eure Bedürfnisse an.
Mit der Zeit kann es erforderlich sein, die Statuten eures Vereins anzupassen – etwa, wenn sich die Vereinsstruktur, eure Zielsetzungen oder äussere Rahmenbedingungen verändern. Schon das Ändern von Formulierungen oder das Entfernen oder Hinzufügen von Passagen gilt als Statutenänderung. Für alle Statutenänderungen müsst ihr euch an folgende Regeln halten:
Nach Gesetz kann nur die Mitgliederversammlung eine Statutenänderung beschliessen. Damit alle Mitglieder ausreichend Zeit haben, sich mit den vorgeschlagenen Anpassungen auseinanderzusetzen, müssen diese mindestens 10 Tage im Voraus angekündigt werden – beispielsweise in der Einladung zur Mitgliederversammlung. Wenn ihr nichts in den Statuten festgehalten habt, reicht eine einfache Mehrheit der anwesenden Mitglieder für eine Statutenänderung. Häufig wird in den Statuten festgehalten, dass einer Statutenänderung eine grosse Mehrheit (z.B. 2/3 oder 3/4) der Mitglieder zustimmen müssen und dass eine bestimmte Anzahl Mitglieder an der Abstimmung teilnehmen muss.
Ändert ihr den Namen oder den Zweck des Vereins, müsst ihr das den nicht anwesenden Mitgliedern mitteilen. Laut Schweizer Zivilgesetzbuch (Art. 74 ZGB) darf ein Mitglied nach einer Zweckänderung aus dem Verein austreten.
Bei eingetragenen Vereinen ist es bei Namens- und Zweckänderungen ausserdem notwendig, dies dem Handelsregister zu melden.
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Vereinsstatuten sind die grundlegenden Regeln, die den Zweck, die Organisation und die Arbeitsweise eines Vereins festlegen. Sie definieren die Rechte und Pflichten der Mitglieder, die Aufgaben der Organe sowie wichtige Regeln innerhalb des Vereins.
Ja, in der Schweiz muss jeder Verein über Vereinsstatuten verfügen, um klar geregelte Strukturen und Abläufe zu haben. Ohne Statuten seid ihr kein Verein, sondern nur eine Gruppe von Personen, die zudem auch noch persönlich haften.
Es besteht keine generelle Pflicht zur Veröffentlichung von Vereinsstatuten. Allerdings müssen sie allen Vereinsmitgliedern zugänglich gemacht werden, etwa durch Aushändigung oder Veröffentlichung auf der Vereinswebseite.
Die Statuten werden idealerweise gemeinsam von den Gründungsmitgliedern erarbeitet, wobei gesetzliche Mindestanforderungen berücksichtigt werden müssen (siehe Kapitel Pflichtinhalte). Die Statuten müssen schriftlich festgehalten und von mindestens zwei Gründungsmitgliedern unterschrieben werden.
Zu den Pflichtinhalten gehören insbesondere die Willenserklärung zur Vereinsgründung, der Vereinsname, der Sitz, der Zweck, die Organe des Vereins und die Mittel zur Finanzierung. Für Vereine, die einem nationalen Sportverband oder einer Partnerorganisation von Swiss Olympic angehören, müssen die Statuten überdies folgende zusätzliche Punkte beinhalten: Revisionspflicht, Geschlechterquote, Amtszeitbeschränkung, Interessenkonflikte und Geschenke und Mitbestimmung von Athlet*innen.
Der in den Statuten festgehaltene Zweck von steuerbefreiten Vereinen muss der Allgemeinheit dienen und darf zum Beispiel nicht nur den Vereinsmitgliedern zugutekommen. Zudem muss der Vorstand ehrenamtlich tätig und Regeln zur Mittelverwendung bei Auflösung enthalten sein.
Ja, Musterstatuten sind eine wichtige Orientierungshilfe und erleichtern die Erstellung von guten Statuten enorm. Sie sollten jedoch individuell an die Bedürfnisse und Besonderheiten eures Vereins angepasst werden.
Links zum Download von zwei verschiedenen Musterstatuten findet ihr im Kapitel “Vereinsstatuten Vorlagen: Beispiel Musterstatuten für euren Verein in der Schweiz”.
Andreas Kling
Ob Sekretär oder Präsident – Andreas hatte in diversen Vereinen schon so ziemlich jede Rolle inne und hat sich in den letzten 35 Jahren vornehmlich mit der Führung und Digitalisierung von Unternehmen und Vereinen beschäftigt.