Vereinswissen-Titelbild zeigt Superhelden in ClubDesk-Outfit, der durch Wolken fliegt

Inhalt für Deutschland Vereinswissen 15 Min. Lesezeit Lena Krischek

VereinswissenVereinssatzung: Inhalt, Anleitung und Muster

Eine Vereinssatzung legt die Spielregeln eures Vereins fest und sorgt dafür, dass der Vorstand und alle Mitglieder wissen, wie der Verein funktioniert. Darüber hinaus sind gemeinnützige und eingetragene Vereine in Deutschland dazu verpflichtet, eine Vereinssatzung zu erstellen. Egal, ob ihr gerade einen Verein gründet oder eure bestehende Satzung überarbeiten wollt – dieser Ratgeber begleitet euch Schritt für Schritt durch alles, was ihr wissen müsst. Von den Pflichtinhalten über wichtige Regelungen zu Mitgliedschaft, Vorstand und Satzungsänderungen bis hin zu besonderen Vorgaben für gemeinnützige Vereine – ihr erfahrt, wie eine Vereinssatzung aufgebaut ist, wie ihr eine eigene Satzung erstellt und diese anpasst. Mit praxisnahen Tipps und Beispielen für Muster seid ihr bestens vorbereitet, um euren Verein rechtlich und organisatorisch auf ein solides Fundament zu stellen.

Das Wichtigste in Kürze

  • Eingetragene oder gemeinnützige Vereine müssen nach Gesetz eine Vereinssatzung haben. Aber auch für Vereine, die weder eingetragen noch gemeinnützig sind, empfiehlt sich eine Vereinssatzung.
  • Die Satzung kann vom Verein frei formuliert werden, muss jedoch bestimmte Inhalte zwingend enthalten, z. B. den Vereinsnamen und Vereinszweck (siehe § 57 BGB). Weiter unten findet ihr eine Auflistung von Pflicht-, Soll- und Kann-Inhalten.
  • Für die Erstellung eurer Satzung könnt ihr eine Mustervorlage verwenden. Die Vereinssatzung wird an der Gründungsversammlung beschlossen und muss an das Vereinsregister und das Finanzamt geschickt werden (für den Antrag auf Gemeinnützigkeit).  
  • Wenn euer Verein die Gemeinnützigkeit anstrebt, solltet ihr gewisse Besonderheiten berücksichtigen, z. B. muss die Definition des Vereinszwecks nah an einem bestimmten Wortlaut sein. Nutzt hierfür unbedingt eine Mustervorlage.
  • Satzungsänderungen müssen durch die Mitgliederversammlung beschlossen und protokolliert werden. Aufgepasst bei Änderungen, welche die Gemeinnützigkeit gefährden könnten (z. B. Zweck-Änderungen).
  • Neben der Vereinssatzung kann eine Vereinsordnung erstellt werden, in der zusätzliche Themen aufgeführt werden können. Die Vereinsordnung lässt sich im Gegensatz zur Vereinssatzung relativ unbürokratisch ändern, das heißt beispielsweise auch ohne Mitgliederversammlung.
Ein Mann und eine Frau blicken gemeinsam auf einen Laptop, an dem sie gemeinsam gearbeitet haben.

Muss jeder Verein eine Vereinssatzung haben?

Ihr fragt euch vielleicht, ob wirklich jeder Verein eine Satzung braucht. Die kurze Antwort: Meistens ja. 

Gesetzlich vorgeschrieben für eingetragene Vereine (e.V.)

Wenn ihr euren Verein offiziell als eingetragenen Verein (e.V.) ins Vereinsregister eintragen lassen möchtet, ist laut Bürgerlichem Gesetzbuch (§ 57 BGB) eine schriftliche Vereinssatzung Pflicht. Ohne geht es nicht. Das liegt daran, dass die Satzung die rechtliche Grundlage für den Verein bildet. Erst dadurch wird der Verein als juristische Person anerkannt, die Verträge abschließen und auch die Haftung für bestimmte Risiken übernehmen kann. Die Satzung ist nach Bürgerlichem Gesetzbuch sozusagen die "Verfassung des Vereins" (§ 25 BGB).

Vom Finanzamt gefordert für gemeinnützige Vereine

Auch gemeinnützige Vereine bzw. Vereine, die vom Finanzamt als gemeinnützig eingestuft werden möchten, benötigen zwingend eine schriftliche Satzung. Sie muss festlegen, dass der Verein gemeinnützige Zwecke verfolgt, wie etwa die Förderung von Bildung oder Sport. Gemäß Abgabenordnung (§ 60 AO) muss die Satzung sicherstellen, dass die Mittel des Vereins nur für diesen Zweck verwendet werden. Erst mit diesen klaren Informationen kann das Finanzamt den Verein als gemeinnützig anerkennen. Die Anerkennung der Gemeinnützigkeit ermöglicht dann steuerliche Vorteile wie Steuerbefreiung und die Möglichkeit des Ausstellens von Spendenbescheinigungen. Da das Finanzamt bei der Prüfung sehr kritisch ist, empfiehlt sich die Nutzung einer Mustersatzung, welche ihr weiter unten im Ratgeber findet.

Empfehlenswert für nicht eingetragene und nicht gemeinnützige Vereine

Auch für Vereine, die weder eingetragen noch gemeinnützig sind, ist eine Satzung zu empfehlen. Denn sie gibt eurem Verein Struktur, schafft Klarheit darüber, wie ihr zusammenarbeitet und verhindert spätere Missverständnisse. So wisst ihr von Anfang an, welche Rechte und Pflichten jedes Mitglied hat und wie Entscheidungen getroffen werden. Eine gut formulierte Satzung ist also die Basis für ein harmonisches und rechtssicheres Vereinsleben.

Sinn und Zweck einer Vereinssatzung

Eine Vereinssatzung ist weit mehr als nur ein trockenes Regelwerk. Sie ist das Fundament, auf dem euer Verein aufbaut. In der Satzung legt ihr fest, welchen Zweck euer Verein verfolgt, wie ihr organisiert seid, wer für was zuständig ist und wie ihr zusammen Entscheidungen trefft. Das sorgt für Transparenz und verhindert Unklarheiten, die sonst oft zu Streit führen. Außerdem schützt eine klare Satzung euren Verein rechtlich – zum Beispiel gegenüber Behörden, Finanzämtern oder auch gegenüber euren Mitgliedern. Kurz gesagt: Mit einer Satzung sorgt ihr dafür, dass euer Verein gut funktioniert und auch in schwierigen Situationen handlungsfähig bleibt.

Ein Gruppe Erwachsener mittleren Alters, die vor einem Frühstücksbuffet stehen und interessiert miteinander reden.

Wer die Vereinssatzung einsehen darf

Jedes Vereinsmitglied hat das Recht, die Satzung einzusehen. Auf Nachfrage müsst ihr also Mitgliedern Einsicht in die aktuelle Fassung gewähren. Es ist jedoch sinnvoll, die Satzung auch für potenzielle Neumitglieder zugänglich zu machen. So können sie sich vor Anmeldung eine klare Vorstellung von den “Spielregeln” eures Vereins machen, z. B. von eurer Vereinsstruktur, den Vereinszielen und -werten sowie den Aufnahmeregelungen. Es bietet sich daher an, die Satzung direkt auf der eigenen Vereinswebseite zu veröffentlichen. Das schafft Transparenz und fördert das Vertrauen in den Verein. Bei eingetragenen Vereinen ist die Satzung ohnehin öffentlich einsehbar, da sie im Vereinsregister hinterlegt ist. 

Software-Tipp
Mit der All-in-One Software ClubDesk ist nicht nur die Vereinsverwaltung kinderleicht. Man kann außerdem eine eigene Vereinswebseite erstellen. Hier kann die Vereinssatzung mit einem Klick geteilt werden, z. B. im internen Bereich, der nur Mitgliedern zugänglich ist, oder beispielsweise als Link direkt beim Online-Anmeldeformular, das ClubDesk zur Verfügung stellt. ClubDesk jetzt kennenlernen >

Inhalte der Satzung (Pflicht/Soll/Kann)

Eine gute Satzung schafft Klarheit – für den Vorstand, die Mitglieder und alle, die mit dem Verein zu tun haben. In den folgenden Abschnitten seht ihr, welche Inhalte gesetzlich vorgeschrieben sind, welche Regelungen ihr zusätzlich treffen solltet – etwa zur Mitgliederversammlung oder zum Vorstand – und welche weiteren Punkte ihr je nach Bedarf aufnehmen könnt.

Pflicht-Inhalte der Satzung

Damit die Satzung eines Vereins rechtsgültig ist, muss sie bestimmte Mindestinhalte enthalten. Diese sind im Bürgerlichen Gesetzbuch (§ 57 BGB) definiert.

Vereinsname

Der vollständige Name des Vereins muss klar definiert sein, einschließlich des Zusatzes "eingetragener Verein" (e.V.), sofern der Verein im Vereinsregister eingetragen ist. Der Name ist frei wählbar, muss jedoch am Vereinssitz einzigartig sein. 

Sitz

Der Sitz bestimmt, wo euer Verein seinen rechtlichen Verwaltungssitz hat (§ 24 BGB). Dieser Ort ist relevant dafür, welches Amtsgericht und welches Finanzamt für euch zuständig ist. Der Sitz sollte daher sorgfältig ausgewählt werden, idealerweise dort, wo die meisten Mitglieder wohnen oder wo eure Vereinsaktivitäten stattfinden. In der Satzung reicht eigentlich die Angabe des Ortsnamens aus, für den Registereintrag muss jedoch eine vollständige Adresse angegeben werden. Zudem benötigt der Verein für den Schriftverkehr mit Ämtern, Banken und anderen Institutionen ohnehin eine Postadresse. Die Adresse kann auch die von einem Vorstandsmitglied sein, sofern es seine/ihre Erlaubnis dazu gibt.

Zweck

Der Zweck beschreibt, welche Ziele und Aufgaben der Verein verfolgt. Hier müsst ihr genau angeben, ob ihr sportliche, kulturelle, soziale, gemeinnützige oder andere Ziele verfolgt. Die genaue Formulierung ist besonders wichtig, wenn ihr den Status der Gemeinnützigkeit anstrebt oder behalten wollt, denn das Finanzamt prüft anhand dieser Angaben, ob euer Verein steuerliche Vorteile erhalten kann. Verwendet für die Formulierung des Zwecks unbedingt einen Beispiel-Text aus einer Mustersatzung, damit ihr sicher die Anforderungen des Finanzamts erfüllt. Wenn die Formulierung nicht genau dem gewünschten Wortlaut entspricht, kann der Antrag auf Gemeinnützigkeit abgelehnt werden. Ein klar formulierter Zweck dient aber natürlich auch intern als Leitlinie für eure Vereinsarbeit.

Eintragungsabsicht im Vereinsregister

In der Satzung muss angegeben sein, ob der Verein in das Vereinsregister eingetragen werden soll oder nicht. Diese Erklärung ist wichtig, da mit der Eintragung Rechte und Pflichten verbunden sind – zum Beispiel die eigene Rechtspersönlichkeit des Vereins und Haftungsregelungen. Ohne diese Angabe ist eine Eintragung nicht möglich, und es ist klar geregelt, ob ihr als „e.V.“ auftreten dürft.

Soll-Inhalte der Satzung

Neben den gesetzlich vorgeschriebenen Pflichtinhalten gibt es zahlreiche weitere Bestimmungen, die ihr in eure Satzung aufnehmen solltet, um den Verein besser zu strukturieren und den Vereinsalltag klarer zu gestalten (§ 58 BGB). Diese freiwilligen Inhalte helfen euch dabei, eure individuellen Bedürfnisse abzudecken und schaffen Transparenz in wichtigen Bereichen.

Eintritt von Mitgliedern

Hier legt ihr fest, wie neue Mitglieder aufgenommen werden können und welche Voraussetzungen sie erfüllen müssen. Eine klare Regelung verhindert Missverständnisse und sorgt für einen fairen und transparenten Aufnahmeprozess. So wissen alle, welche Schritte zu durchlaufen sind und wer über die Aufnahme entscheidet. Legt z. B. fest, ob der Vorstand, eine Kommission oder die Mitgliederversammlung über die Aufnahme neuer Mitglieder entscheidet. Wenn dies nicht in der Satzung definiert ist, entscheidet nach Gesetz der Vorstand über die Aufnahme neuer Mitglieder. Wenn euer Verein gemeinnützig sein möchte, dürfen die Aufnahmeregelungen nicht unverhältnismäßig einschränkend sein, da sonst keine Förderung der Allgemeinheit vorliegt.

In einem tollen YouTube-Video der Vereinsrechts-Experten “Vereinfacher” wird näher auf die Frage “Kann die Aufnahme von Mitgliedern abgelehnt werden?” eingegangen. Video >

Software-Tipp
In ClubDesk könnt ihr interessierten Personen sehr bequem die Möglichkeit geben, sich direkt online auf eurer Vereinswebsite via Anmeldeformular für eine Mitgliedschaft in eurem Verein anzumelden bzw. einen Mitgliedsantrag zu stellen.

Austritt von Mitgliedern

Regelt, wie und unter welchen Bedingungen Mitglieder den Verein verlassen können. Die Festlegung von Kündigungsfristen und Formvorschriften schützt den Verein vor unerwarteten Austritten und erleichtert die organisatorische Planung. Hier wird auch das Erlöschen der Mitgliedschaft, z. B. im Todesfall, berücksichtigt.

Ausschluss von Mitgliedern

Bestimmt, unter welchen Umständen Mitglieder aus dem Verein ausgeschlossen werden können, etwa bei schweren Pflichtverletzungen oder bei grobem Fehlverhalten. Diese Regelung ist wichtig, um den Vereinsfrieden zu wahren und klare Konsequenzen für schwerwiegende Verstöße aufzuzeigen. Sie gibt dem Vorstand oder einem Ausschuss die Handhabe, angemessen zu reagieren.

Rechte und Pflichten von Mitgliedern

Beschreibt, welche Rechte (z. B. Stimmrecht, Teilnahme an Versammlungen) und Pflichten (z. B. Beitragszahlung, Einhaltung der Satzung) die Mitglieder haben.

Mitgliedsbeiträge

Regelt die Höhe und Fälligkeit der Mitgliedsbeiträge sowie mögliche Anpassungen der Vereinssatzung bezüglich der Mitgliederbeiträge. Diese Einnahmen sind oft die wichtigste Finanzierungsquelle für den Verein, daher ist eine klare Beitragsregelung essenziell.

Es ist nicht Pflicht, dass der genaue Mitgliedsbeitrag in der Vereinssatzung enthalten ist. Man kann auch schreiben, dass der Beitrag jedes Jahr von der Mitgliederversammlung festgelegt wird oder den Betrag z. B. in der Vereinsordnung festhalten, was eine Anpassung des Mitgliedsbeitrags viel einfacher macht. So muss nicht bei jeder Änderung des Mitgliedsbeitrags eine Satzungsänderung durchgeführt werden.

Wenn euer Verein gemeinnützig ist oder sein möchte, seid ihr nicht ganz frei in der Höhe der Mitgliederbeiträge. Der Betrag darf nicht höher als 1.023 € pro Jahr sein (Stand 2025). Ausführliche Informationen hierzu findet ihr im ClubDesk Vereinswissens-Ratgeber “Steuern im Verein” im Abschnitt “Gemeinnützig oder nicht ist entscheidend”.

Software-Tipp
In ClubDesk ist das Verwalten und Koordinieren von Mitgliedsbeiträgen sehr einfach. Bei Änderungen des Beitrags könnt ihr ihn direkt für alle Mitglieder gleichzeitig anpassen. Außerdem lassen sich mit wenigen Klicks Rechnungen oder Lastschriften für die Mitgliedsbeiträge erstellen. 

 

Aufnahmegebühren

Falls ihr eine Aufnahmegebühr verlangt, sollte die Höhe und Fälligkeit klar geregelt sein. Hier gelten dieselben Regeln und Empfehlungen wie für die Mitgliedsbeiträge.

Ehrenamtspauschale

Wenn euer Verein Ehrenamtspauschalen bezahlen möchte, muss dies in der Vereinssatzung festgehalten werden. Die Ehrenamtspauschale regelt die steuerfreie Vergütung, die Ehrenamtliche für ihre Tätigkeit im Verein erhalten können. Mit dieser Pauschale könnt ihr euren engagierten Helfern eine kleine finanzielle Anerkennung zukommen lassen, ohne dass hierfür Lohnsteuer oder Sozialleistungen anfallen. 

Detaillierte Informationen zum Thema Ehrenamtspauschale, z. B. Voraussetzungen, mögliche Tätigkeiten, Maximalbetrag, usw. findet ihr im ClubDesk Vereinswissens-Ratgeber “Ehrenamtspauschale”.

Mitgliederversammlung

Die Mitgliederversammlung ist das oberste Organ jedes Vereins und jeder Verein muss daher Mitgliederversammlungen abhalten. In der Satzung beschreibt ihr, wie die Mitgliederversammlung einberufen wird, wer teilnehmen darf und wie Beschlüsse gefasst werden. So wird sichergestellt, dass Entscheidungen demokratisch und rechtssicher getroffen werden.

Vorstand

Auch der Vorstand ist laut Bürgerlichem Gesetzbuch (§ 26 BGB) ein Pflichtorgan und setzt die Vorgaben der Mitgliederversammlung um. In der Satzung definiert ihr die Zusammensetzung, Wahlverfahren, Amtsdauer und Aufgaben der Mitglieder des Vorstands. Der Vorstand leitet den Verein und vertritt den Verein nach außen – daher ist eine klare Regelung notwendig, um Zuständigkeiten und Verantwortlichkeiten transparent zu machen. Auch die Nachfolgeregelung und Amtsenthebung solltet ihr bedenken.

Handlungsfähigkeit bei Vorstandsausfall (Kooptation)

Damit der Verein handlungsfähig bleibt, falls der Vorstand nicht komplett besetzt ist (z. B. Todesfall), regelt ihr, wie fehlende Vorstandsmitglieder kooptiert werden können.

Weitere Organe

Falls der Verein weitere Gremien wie Beirat, Kassenprüfer oder Ausschüsse hat, regelt die Vereinssatzung deren Zusammensetzung und Aufgaben. Diese Organe unterstützen die Arbeit des Vorstands und übernehmen Kontroll- und Beratungsfunktionen.

Beurkunden von Beschlüssen (Dokumentation)

Regelt, wie Beschlüsse schriftlich festgehalten und archiviert werden. Eine ordnungsgemäße Protokollierung und Archivierung schaffen Nachvollziehbarkeit und Rechtssicherheit, insbesondere bei wichtigen Entscheidungen. Das Protokoll dient auch als Nachweis gegenüber Behörden oder bei Streitigkeiten.

Software-Tipp
Dokumente lassen sich in ClubDesk sehr einfach archivieren und unterschiedlichen Personengruppen zugänglich machen. So könnt ihr z. B. ein bearbeitbares Word-Dokument der Vereinssatzung nur für den Vorstand erstellen und eine PDF-Version ablegen, auf die alle Mitglieder zugreifen können.

Satzungsänderungen im Verein

Ihr solltet in der Satzung festlegen, unter welchen Bedingungen und mit welcher Stimmenmehrheit eine Änderung der Vereinssatzung möglich ist. Satzungsänderungen müssen der Mitgliederversammlung angekündigt und an dieser beschlossen werden. Sie erfordern oft eine ¾.-Mehrheit, um die Kontinuität und Verlässlichkeit der Vereinsstruktur sicherzustellen. Ihr seid aber frei, in der Satzung höhere oder tiefere Zustimmungs-Voraussetzungen festzulegen. Haltet ihr nichts zu Satzungsänderungen in eurer Satzung fest, erfordern Satzungsänderungen laut Bürgerlichem Gesetzbuch (BGB) eine ¾-Mehrheit der abgegebenen Stimmen. Weiter unten erfahrt ihr mehr zur Satzungsänderung. 

Auflösung des Vereins und Vermögensverwendung

Legt fest, wie der Verein aufgelöst wird und was mit dem Vermögen geschieht. Gerade bei gemeinnützigen Vereinen ist es wichtig, dass das Vermögen bei Auflösung an eine gemeinnützige Organisation fällt.

Ein Blick auf einen Tisch, auf dem Notizblöcke liegen. Personen sitzen am Tisch und schreiben etwas darauf, das man aber nicht erkennen kann.

Weitere mögliche Inhalte der Satzung

Zusätzlich könnt ihr noch weitere Inhalte in der Vereinssatzung mit aufnehmen, um diese an die Bedürfnisse eures Vereins anzupassen.

Präambel in der Vereinssatzung

Eine kurze Einleitung, die die Werte, Geschichte oder das Leitbild des Vereins beschreibt. Das macht eure Satzung persönlicher.

Dauer eines Geschäftsjahres

Legt fest, wann das Geschäftsjahr beginnt und endet. Das ist wichtig für die Buchhaltung und für Berichte, wenn das Geschäftsjahr vom Kalenderjahr abweicht.

Haftungsbeschränkungen

In der Satzung kann auch festgelegt werden, in welchem Umfang die Mitglieder oder Vereinsorgane für Verbindlichkeiten des Vereins haften. Die Satzung kann die Haftung nur graduell mindern (bis auf grobe Fahrlässigkeit), aber nie für Vorsatz oder für Leib und Leben ausschließen. Vorstände und Mitglieder von Vereinen sind per Gesetz schon ziemlich gut geschützt. 

Ausführliche Informationen zur Haftung findet ihr im Vereinswissen-Ratgeber “Verein gründen” im Abschnitt “Aufgaben und Haftung des Vorstands bzw. Vereins”.

Arten von Mitgliedschaften

Die Vereinssatzung kann verschiedene Arten von Mitgliedschaften definieren, die unterschiedliche Rechte und Pflichten mit sich bringen. Zu den gängigen Mitgliedsarten gehören aktive Mitglieder, die aktiv im Verein mitarbeiten, passive Mitglieder, die den Verein durch Beiträge unterstützen, sowie Fördermitglieder, die den Verein finanziell unterstützen, ohne an der aktiven Vereinsarbeit teilzunehmen.

Software-Tipp
Natürlich ist es in ClubDesk kinderleicht, Personen in der Mitgliederverwaltung einer bestimmten Art der Mitgliedschaft wie Aktivmitglied, Passivmitglied, etc. zuzuordnen. Ihr könnt aber auch beliebig eigene Kategorien für weitere Personengruppen erstellen, beispielsweise Förderer, Freunde des Vereins und ehemalige Mitglieder.

Besondere Mitgliederrechte

In der Satzung sollten auch besondere Mitgliederrechte geregelt werden, die nicht jedem Mitglied zustehen. Beispielsweise haben Ehrenmitglieder oft besondere Rechte, wie etwa das Stimmrecht bei Mitgliederversammlungen oder die Befreiung von Mitgliedsbeiträgen.

Spesen: Grundsatz für Erstattung

Die Spesenregelung beschreibt die Grundsätze, nach denen Auslagen, die im Rahmen der Vereinsaktivitäten anfallen, erstattet werden. Dabei kann es sich um Fahrtkosten, Übernachtungskosten oder andere Auslagen handeln, die für die Durchführung von Vereinsaufgaben notwendig sind.

Datenschutz und Datensicherheit

Im Zuge der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) ist es für Vereine wichtiger denn je, den Umgang mit den personenbezogenen Daten ihrer Mitglieder klar zu regeln. Die Satzung sollte beschreiben, wie der Verein sicherstellt, dass alle personenbezogenen Daten vertraulich behandelt werden und vor unbefugtem Zugriff geschützt sind. Weitere Informationen, auf was ihr als Verein beim Datenschutz bzw. Datensicherheit achten müsst, findet ihr im Vereinswissen-Ratgeber “Datenschutz im Verein”.

Software-Tipp
Mit einer Vereinssoftware wie ClubDesk ist es sehr viel einfacher, eure Mitgliederdaten gesetzeskonform (DSGVO) zu speichern. ClubDesk übernimmt für euch viele der vorgeschriebenen technischen Maßnahmen (Passwortschutz, Back-Ups, usw.) und macht auch die Umsetzung von organisatorischen Maßnahmen sehr einfach (Verwaltung von Zugriffsrechten, rechtskonforme Löschung von Daten, usw.).

Salvatorische Klausel

Die salvatorische Klausel ist eine Standardregelung, die besagt, dass die Ungültigkeit einzelner Bestimmungen nicht die Gültigkeit der gesamten Satzung beeinflusst. Falls also eine Regelung in der Vereinssatzung gegen geltendes Recht verstößt oder aus anderen Gründen nicht durchsetzbar ist, bleibt der Rest der Satzung weiterhin gültig.

Das Inkrafttreten der Vereinssatzung

In der Satzung sollte ein klares Datum festgelegt werden, ab wann die Satzung oder eine Änderung der Vereinssatzung wirksam wird. Dies sorgt für Transparenz und stellt sicher, dass alle Mitglieder wissen, wann die neuen Regelungen gelten.

Gerichtsstand

Der Gerichtsstand in der Satzung definiert, welches Gericht im Falle von rechtlichen Auseinandersetzungen zuständig ist. Für Vereine ist es sinnvoll, den Gerichtsstand auf den Sitz des Vereins zu legen, da so der Prozess-Ort immer eindeutig festgelegt ist.

Vereinsordnung als Ergänzung zur Satzung

Die Vereinssatzung kann normalerweise nur mit größerem Aufwand geändert werden (erfordert Abstimmung und Mehrheitsbeschluss der Mitglieder). Daher empfiehlt es sich, die Satzung so umfangreich wie nötig, aber so einfach wie möglich zu halten. Themen, die nicht zwingend in der Satzung festgehalten werden müssen, ihr aber trotzdem schriftlich dokumentieren wollt, könnt ihr in einer sogenannten Vereinsordnung festhalten. 

Diese dient als Ergänzung zur Satzung und regelt organisatorische Dinge, die ihr zwar schriftlich dokumentieren, aber einfacher ändern können wollt (z. B. mit Vorstandsbeschluss). Die Vereinsordnung ist eine flexible Ergänzung, die dazu beiträgt, den Vereinsalltag effizient zu gestalten und Unklarheiten zu vermeiden. Sie kann beispielsweise Regelungen zu den Arbeitszeiten von Übungsleiter*innen, zur Höhe der Mitgliedsbeiträge, Informationen zum Handling von Spesen oder der Organisation von Veranstaltungen, etc. enthalten. Die Vereinsordnung wird in der Regel vom Vorstand erlassen und ist für die Mitglieder verbindlich, solange sie nicht im Widerspruch zur Satzung steht.

Übungsleiterpauschale in der Vereinsordnung

Die Übungsleiterpauschale ist eine steuerfreie Pauschale, die nicht in der Vereinssatzung geregelt werden muss und mit der ihr ehrenamtliche Trainer, Betreuer, Gruppenleiter, etc. für ihre Arbeit im Verein steuerbegünstigt und sozialabgabenfrei entlohnen könnt. In der Vereinsordnung lässt sich allgemein festlegen, wer Anspruch auf diese Pauschale hat, wie hoch sie sein kann und unter welchen Bedingungen sie ausgezahlt wird. Für individuelle Regelungen mit einzelnen Übungsleiter*innen empfiehlt es sich, zusätzlich einen Übungsleitervertrag aufzusetzen.

Wenn Ihr mehr über die Übungsleiterpauschale erfahren wollt, einen Muster-Übungsleitervertrag nutzen möchtet, usw. dann könnt Ihr alles im Vereinswissens-Ratgeber “Übungsleiterpauschale” nachlesen.

Ausgestaltete Spesenregelung in der Vereinsordnung

In vielen Vereinen entstehen im Rahmen der Vereinsaktivitäten Fahrtkosten und andere Auslagen, die von den ehrenamtlichen oder hauptamtlichen Mitgliedern getragen werden. Eine gut ausgestaltete Spesenregelung sorgt dafür, dass diese Kosten transparent und für alle gleich erstattet werden. In der Vereinsordnung kann die Regelung detailliert beschrieben und trotzdem einfach an neue Bedürfnisse und Anforderungen eures Vereins angepasst werden. Sie hält z. B. fest, welche Auslagen erstattet werden, wie die Abrechnung erfolgt und welche Nachweise notwendig sind.

Zwei junge Männer spielen gegeneinander Basketball auf einem Court an der frischen Luft

Vereinssatzung bei gemeinnützigen Vereinen

Um vom Finanzamt eine Anerkennung als gemeinnütziger Verein zu erhalten, muss der Verein zwingend eine Vereinssatzung haben. Gemeinnützige Vereine müssen in ihrer Satzung unter anderem den Zweck klar und rechtskonform formulieren und hierbei die Bestimmungen aus der Abgabenordnung (ab § 51 AO) exakt einhalten. Dies ist eine Grundvoraussetzung, um den Status der Gemeinnützigkeit und entsprechend steuerliche Vorteile zu erhalten. Wichtig ist zudem, in der Satzung die Vorgaben zur Selbstlosigkeit und Uneigennützigkeit einzuhalten: Euer Verein darf keine Gewinne an Mitglieder ausschütten und muss seine Mittel ausschließlich für den gemeinnützigen Zweck verwenden. Außerdem darf die Mitgliedschaft nicht willkürlich beschränkt sein, sondern grundsätzlich jedem offenstehen. Die Satzung sollte außerdem festlegen, dass bei Vereinsauflösung das verbleibende Vermögen nur an gemeinnützige Organisationen übertragen wird. Diese Regelungen in der Satzung werden vom Finanzamt bewertet, wenn es die Verlängerung der Gemeinnützigkeit für euren Verein prüft (in der Regel alle drei Jahre).

Wenn ihr mehr über die Voraussetzungen für die „Gemeinnützigkeit“ erfahren wollt, hilft euch der Vereinswissens-Ratgeber zum Thema „Steuern für Vereine“ weiter.

Den Zweck richtig formulieren

Damit das Finanzamt eure Gemeinnützigkeit anerkennt, ist es entscheidend, dass der Vereinszweck in der Satzung präzise und eindeutig formuliert wird. Der Zweck muss klar gemeinnützige Ziele verfolgen, die im Einklang mit den Vorschriften der Abgabenordnung stehen. Das bedeutet, der Vereinszweck darf nicht im privaten Interesse von Personen oder der Förderung von Einzelinteressen liegen. Typische gemeinnützige Ziele sind beispielsweise die Förderung von Wissenschaft, Kultur, Sport oder sozialer Wohlfahrt. Um sicherzustellen, dass das Finanzamt den Zweck als gemeinnützig anerkennt, empfiehlt es sich dringend, eine Standard-Formulierung aus einem Muster-Dokument zu verwenden. Weiter unten im Abschnitt “Vereinssatzung Muster: Beispiele für Mustersatzungen für euren Verein” findet ihr verschiedene Beispiel-Satzungen. 

Selbstlosigkeit und Uneigennützigkeit

Ein weiteres zentrales Kriterium für die Anerkennung als gemeinnütziger Verein ist die Selbstlosigkeit. Das bedeutet, dass euer Verein keine Gewinne an Mitglieder ausschütten darf – weder direkt noch indirekt. Alle Einnahmen und Mittel des Vereins müssen ausschließlich für die Verwirklichung der gemeinnützigen Ziele verwendet werden.

Jeder darf Mitglied werden

Die Satzung darf keine unzulässige Begrenzung der Mitgliedschaft vorsehen, da dies dem Grundgedanken der Gemeinnützigkeit widersprechen würde. Der Zugang zum Verein muss grundsätzlich jeder interessierten Person offenstehen, die sich mit dem Vereinszweck identifizieren kann. Eine ausschließende Mitgliedspolitik, sei es nach Herkunft, sozialer Stellung oder aus anderen nicht sachgerechten Gründen, könnte dazu führen, dass der Verein seine Gemeinnützigkeit verliert. Es ist also wichtig, dass die Mitgliedschaft möglichst inklusiv gestaltet wird. Daher darf auch der Mitgliedsbeitrag nicht zu hoch sein, damit sich die breite Allgemeinheit eine Mitgliedschaft im Verein leisten kann (Stand 2025: maximal 1.023 Euro pro Jahr).

Da es dem Verein freisteht, Aufnahmeanträge für Mitgliedschaften ohne Begründung abzulehnen, bedeutet dies nicht, dass jede Person auch ein Anrecht hat, Mitglied im Verein zu werden.

Mittelverwendung

Die Satzung muss eindeutig festlegen, dass die Mittel des Vereins ausschließlich für satzungsmäßige Zwecke verwendet werden dürfen. Das bedeutet, dass Einnahmen aus z. B. Mitgliedsbeiträgen, Spenden und anderen Quellen nur in die Erreichung des Vereinszwecks fließen dürfen.  Private oder zweckfremde Ausgaben, z. B. Gewinnausschüttungen an Mitglieder sind in der Satzung auszuschließen. Diese klare Regel hilft sowohl der vereinsinternen Transparenz als auch dem Finanzamt, den richtigen Einsatz der Mittel nachzuvollziehen.

Der Verein darf auch wirtschaftliche Aktivitäten, wie ein Café, einen Fanshop oder ähnliches betreiben und Mittel dafür verwenden, solange die Gewinne daraus wieder in seine gemeinnützige Arbeit fließen und Verluste nicht dauerhaft mit Spenden, Mitgliedsbeiträgen, usw. ausgeglichen werden.

Weitere wichtige Informationen zur Mittelverwendung und der Vereinsbuchhaltung findet ihr in ClubDesk Vereinswissen-Ratgebern “SKR 42: Der Kontenrahmen für Vereine” und “Steuern im Verein”.

Software-Tipp
Mit der Finanzbuchhaltung von ClubDesk ist es sehr einfach, zu belegen, für welche Zwecke und in welchen steuerlichen Bereichen (Sphären) ihr die Mittel des Vereins verwendet habt. ClubDesk bietet als Vorlage den SKR 42 (Standardkontenrahmen für Vereine) von DATEV inklusive Kostenstellen für alle Sphären an. ClubDesk jetzt kennenlernen >

Auflösung des Vereins

Für den Fall, dass der Verein aufgelöst wird, ist es wichtig, dass in der Vereinssatzung festgelegt ist, was mit dem verbleibenden Vermögen geschieht. Gemäß den Anforderungen des Gemeinnützigkeitsrechts muss das Vermögen des Vereins im Falle einer Auflösung an eine andere gemeinnützige Organisation oder eine öffentliche Körperschaft übergehen, die ebenfalls einen gemeinnützigen Zweck verfolgt. Dies stellt sicher, dass das Vereinsvermögen nicht für private Zwecke verwendet wird, sondern weiterhin dem Gemeinwohl zugutekommt. Fehlt diese Regelung, kann das Finanzamt die Gemeinnützigkeit des Vereins in Frage stellen.

Vereinssatzung bei nicht eingetragenen Vereinen

Im Gegensatz zu eingetragenen Vereinen sind Vereine ohne Eintragung gesetzlich nicht verpflichtet, eine schriftliche Satzung zu haben, dennoch ist eine solche sehr empfehlenswert, um die interne Organisation und Rechte sowie Pflichten der Mitglieder klar zu regeln. Anders als Vereine mit Eintragung ins Vereinsregister besitzen sie keine eigene Rechtspersönlichkeit, sodass die Mitglieder persönlich haften. Die Satzung nicht eingetragener Vereine kann deshalb einfacher gestaltet sein, da das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) keine Vorschriften für sie hat. Aufgrund der persönlichen Haftung der Mitglieder ist es jedoch umso empfehlenswerter, eine Satzung zu erstellen, die klare Ziele und Regelungen enthält.  

Eine Gruppe junger Menschen, wohl der Vorstand eines Vereins, ist durch das geschlossene Fenster zu sehen.

Vereinssatzung erstellen: Wie geht ihr vor?

Die Vereinssatzung wird bei der Gründung des Vereins erstellt, da sie die Grundlage für die gesamte Organisation und Zusammenarbeit bildet. Für den Aufbau der Satzung gibt es keine festen formalen Vorgaben, allerdings muss sie in deutscher Sprache verfasst sein, um rechtsgültig zu sein. Bei eingetragenen oder gemeinnützigen Vereinen ist es zudem wichtig, dass die Satzung in schriftlicher Form vorliegt. Die Satzung wird bei der Gründungsversammlung beschlossen und unterschrieben. 

Es ist verpflichtend, dass die Satzung allen Mitgliedern zugänglich gemacht wird, damit alle Personen die wichtigsten Regeln und Strukturen des Vereins kennen. Zusätzlich bietet es sich an, die Satzung auf der Vereinswebseite zu veröffentlichen, um Transparenz zu zeigen und Leuten, die Mitglied werden wollen, schon im Vorfeld die Möglichkeit zu geben, zu verstehen, welche Ziele ihr verfolgt, was euch wichtig ist und wie der Verein funktioniert.

Satzung beim Amtsgericht für Vereinsregister-Eintragung einreichen

Nach der Gründung liegt es in der Verantwortung des Vorstands, die Satzung beim zuständigen Amtsgericht für die Eintragung in das Vereinsregister einzureichen.

Wenn ihr genauer wissen möchtet, welche Unterlagen ihr einreichen müsst, was für Kosten anfallen, usw. könnt ihr das im Vereinswissens-Ratgeber “Verein gründen” im Absatz “Anmeldung beim Finanzamt & Amtsgericht nötig?” nachlesen.

Satzung beim Finanzamt für Gemeinnützigkeit einreichen

Möchte euer Verein die Gemeinnützigkeit beantragen, ist es notwendig, die Satzung zusammen mit dem Antrag beim Finanzamt vorzulegen. So kann geprüft werden, ob die Satzung die Anforderungen für eine steuerliche Begünstigung erfüllt. Diese und weitere rechtliche Details sind im Bürgerlichen Gesetzbuch im § 59 BGB geregelt, der die Grundlagen für die Vereinssatzung und deren Anerkennung festlegt.

Wenn ihr genauer wissen möchtet, wie ihr vorgehen müsst, um die Gemeinnützigkeit beim Finanzamt zu beantragen, könnt ihr das im Vereinswissens-Ratgeber “Verein gründen” im Absatz “Anmeldung beim Finanzamt & Amtsgericht nötig?” nachlesen.

 

Checkliste für Inhalte eurer Vereinssatzung
  • Name des Vereins
  • Sitz des Vereins
  • Zweck und Ziel des Vereins
  • Eintragungsabsicht im Vereinsregister
  • Regelungen zur Mitgliedschaft (Eintritt, Austritt aus dem Verein, usw.)
  • Beitragsregelung
  • Ehrenamtspauschale (Pflicht, wenn ihr solche auszahlen möchtet)
  • Vorstand und weitere Organe
  • Regelungen zu Mitgliederversammlungen
  • Satzungsänderungen
  • Vorgehensweise bei Vereinsauflösung (Pflicht, wenn ihr gemeinnützig seid)

Vereinssatzung Muster: Beispiele für Mustersatzungen für euren Verein

Hier findet ihr einige gute Mustervorlagen für eure Vereinssatzung. Bei den Vorlagen handelt es sich um allgemeine Vereinssatzungen für gemeinnützige Vereine. Nutzt also die Vorlage für euren Verein und passt sie entsprechend an eure Bedürfnisse an. Die Verbraucherzentrale und die Bundesnotarkammer bieten außerdem Online-Generatoren zur Erstellung einer Vereinssatzung.

Muster-Satzungen:

Online-Generatoren:

Satzungsänderung: Regeln und Vorgaben

Im Laufe der Zeit können Änderungen an eurer Vereinssatzung nötig werden, wenn sich z. B. die Vereinsstruktur, eure Ziele oder Rahmenbedingungen ändern. Bereits die Umformulierung von Sätzen sowie das Streichen oder Hinzufügen von Texten stellen eine Satzungsänderung dar und können schwerwiegende Konsequenzen für Vereine haben, z. B. den Verlust der Gemeinnützigkeit zur Folge haben.

Eine Satzungsänderung im Verein ist an strenge Regeln gebunden: Ihr benötigt zwingend einen Mehrheitsbeschluss der Mitglieder, um Änderungen vorzunehmen. Einer Zweckänderung müssen sogar alle Mitglieder zustimmen. Auch der Ablauf der Änderung sollte klar in der Satzung geregelt sein. Mehr dazu lest ihr im nächsten Abschnitt.

Eine lächelnde Frau sitzt am Tisch und bedient einen Laptop. Um sie herum sind weitere Personen, die sich offensichtlich über das Ergebnis freuen.

Ablauf der Änderung der Vereinssatzung

Eine Satzungsänderung ist ein wichtiger Schritt für jeden Verein und sollte gut geplant und transparent durchgeführt werden. So stellt ihr sicher, dass alle Mitglieder Bescheid wissen, die Änderungen rechtlich wirksam sind und sie keine ungewollten Konsequenzen wie den Verlust von steuerlichen Vorteilen, Förderungen, etc. nach sich ziehen.

1. Vorprüfung der Anpassungen

Bevor ihr die geplanten Änderungen in der Satzung konkretisiert oder zur Abstimmung bringt, solltet ihr zunächst prüfen, ob die vorgeschlagenen Anpassungen juristisch zulässig sind. Dabei ist es wichtig, dass die Änderungen nicht im Widerspruch zu geltendem Recht stehen oder den grundsätzlichen Vereinszweck gefährden. Besonders bei gemeinnützigen Vereinen müssen z. B. die Formulierung des Zwecks, der Mittelverwendung und Einschränkungen bezüglich Mitgliederaufnahmen sorgfältig auf die Anforderungen des Finanzamts abgestimmt sein. 

Es kann sinnvoll sein, kurz einen Steuerberater oder Vereinsjuristen zu Rate zu ziehen, um Stolperfallen zu vermeiden und die Änderungs-Entwürfe rechtskonform zu gestalten. Insbesondere dann, wenn die Möglichkeit besteht, dass durch die Änderungen die Gemeinnützigkeit verloren geht. Das Finanzamt bemerkt das in der Regel erst bei der nächsten Steuererklärung und kann dann rückwirkend zum Datum der Satzungsänderung die Gemeinnützigkeit aberkennen. Das kann zu Steuernachzahlungen führen, z. B. für Körperschaftsteuer oder Spenden, die die Spender*innen dann eigentlich nicht mehr von der Steuer hätten absetzen dürfen.

Ein gemeinnütziger Verein kann geplante Satzungsänderungen vorab dem zuständigen Finanzamt schicken, damit geprüft wird, ob die Neufassung weiterhin alle Voraussetzungen der Gemeinnützigkeit (§§ 51–68 AO) erfüllt. Grundlage dafür ist das Feststellungsverfahren nach § 60a AO. Für das Verfahren erhebt das Finanzamt keine Gebühren.

Mehr zu den steuerlichen Konsequenzen, die der Verlust der Gemeinnützigkeit mit sich ziehen kann, könnt ihr im ClubDesk Vereinswissens-Ratgeber “Steuern im Verein” in den Abschnitten “Gemeinnützig oder nicht ist entscheidend” und “Welche Steuern muss ein deutscher Verein zahlen?” nachlesen.

2. Ankündigung der Satzungsänderung in der Einladung zur Mitgliederversammlung

Der nächste Schritt ist die ordnungsgemäße Information aller Mitglieder. Denn eine Satzungsänderung darf nicht „überraschend“ beschlossen werden, sondern muss frühzeitig angekündigt werden. Die geplanten Änderungen müssen daher in der Einladung zur Mitgliederversammlung ausdrücklich genannt und erläutert werden. So haben die Mitglieder ausreichend Zeit, sich mit den Inhalten vertraut zu machen, Fragen vorzubereiten und ihre Meinung zu bilden.

Wenn ihr in der Satzung keine Ankündigungsfrist für Satzungsänderungen festgelegt habt, muss sie “angemessen” sein. Was angemessen ist, hängt von der Komplexität der Satzungsänderung ab. Die Mitglieder müssen genügend Zeit haben, sich mit den Themen vertraut zu machen. In der Regel reicht eine Frist von 1-2 Wochen bei kleineren Vereinen und mindestens 4 Wochen bei größeren Vereinen. 

Software-Tipp
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3. Beschlussfassung und Protokollierung der Satzungsänderung

In der Mitgliederversammlung wird dann über die vorgeschlagenen Satzungsänderungen abgestimmt. Die Satzung selbst regelt normalerweise, welche Mehrheit für eine Änderung erforderlich ist – meist ist es eine qualifizierte Mehrheit, also zum Beispiel zwei Drittel der anwesenden Mitglieder. Wenn in der Satzung nichts festgehalten ist, müssen laut Bürgerlichem Gesetzbuch (§ 33 BGB) ¾ der Mitglieder der Satzungsänderung zustimmen.

Egal, was ihr in der Satzung festgehalten habt: Einer Zweckänderung müssen immer alle Mitglieder zustimmen. Nicht anwesende Mitglieder müssen hier ihre Zustimmung schriftlich abgeben.

Wichtig ist, dass der Beschluss ordnungsgemäß gefasst wird, um späteren Anfechtungen vorzubeugen. Die Entscheidung muss detailliert im Protokoll der Versammlung dokumentiert werden. Dieses Protokoll ist ein offizielles Dokument und sollte die genaue Formulierung der beschlossenen Änderungen enthalten. So kann nachvollzogen werden, welche Änderungen wann und von wem beschlossen wurden.

4. Eintragung der Änderungen in das Vereinsregister

Wenn euer Verein als eingetragener Verein (e.V.) geführt wird, endet der Prozess nicht mit dem Beschluss. Die Satzungsänderungen müssen dem zuständigen Amtsgericht gemeldet und zur Eintragung ins Vereinsregister eingereicht werden. Dafür sind in der Regel der geänderte Satzungstext, das Protokoll der Mitgliederversammlung und ein Nachweis über die ordnungsgemäße Einberufung (Kopie der Einladung zur Mitgliederversammlung) erforderlich. Bei gemeinnützigen Vereinen muss unter Umständen zudem eine Kopie der aktuellen Freistellungsbescheinigung des Finanzamts eingereicht werden, der die Gemeinnützigkeit bestätigt. 

Die Meldung der Satzungsänderung muss vom Vorstand in vertretungsberechtigter Anzahl unterschrieben und diese Unterschriften zwingend vom Notar beglaubigt werden.

Erst mit der Eintragung der Änderungen ins Register sind diese auch nach außen rechtsverbindlich. Bei nicht eingetragenen Vereinen entfällt dieser Schritt, allerdings sollten alle Mitglieder dennoch schriftlich über die Änderung informiert werden.

Eine Gruppe junger Erwachsener ist von erhöhtem Blickwinkel zu sehen, wie sie am Tisch sitzen und gemeinsam etwas erarbeiten.

Häufige Fragen zum Thema Vereinssatzung

Was ist eine Vereinssatzung?

Die Vereinssatzung ist das grundlegende Regelwerk eures Vereins. Sie legt fest, wie euer Verein organisiert ist, welchen Zweck er verfolgt und wie Entscheidungen getroffen werden. Kurz gesagt: Sie bestimmt die Rechte und Pflichten der Mitglieder, sorgt für einen geordneten Ablauf im Vereinsleben und verbessert die Rechtssicherheit.

Benötigt jeder Verein eine Vereinssatzung?

Eingetragene Vereine (e.V.) sind gesetzlich verpflichtet, eine schriftliche Satzung zu haben. Gemeinnützige Vereine müssen eine Satzung beim Finanzamt einreichen. Aber auch nicht eingetragene Vereine sollten eine Satzung oder zumindest schriftliche Regeln erstellen, um Klarheit und Rechtssicherheit zu schaffen.

Wie erstelle ich eine Vereinssatzung?

Idealerweise entwickelt ihr die Satzung gemeinsam mit den Gründungsmitgliedern, berücksichtigt die gesetzlichen Mindestanforderungen und passt die Regeln an eure individuellen Bedürfnisse an. Verwendet dazu am besten eine Mustersatzung. Wenn ihr sicher sein wollt oder es in eurem Verein um viel geht, kann eine rechtliche Prüfung, zum Beispiel durch einen Vereinsjuristen, empfehlenswert sein, um Fehler zu vermeiden.

Welche Inhalte muss eine Satzung mindestens enthalten?

Pflichtinhalte sind der Vereinsname, der Zweck, der Sitz des Vereins sowie die Absicht, sich ins Vereinsregister eintragen zu lassen (oder nicht). Diese Angaben sind im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) verbindlich vorgeschrieben. Aber auch Themen wie Aufnahme und Austritt von Mitgliedern, Ablauf von Mitgliederversammlung sowie die Zusammensetzung des Vorstands sollten in der Satzung geregelt werden.

Welche Besonderheiten gelten für die Vereinssatzung von gemeinnützigen Vereinen?

Gemeinnützige Vereine müssen ihren Zweck klar und juristisch korrekt formulieren, damit das Finanzamt die Gemeinnützigkeit anerkennt. Außerdem dürfen keine Gewinne an Mitglieder ausgeschüttet werden und das Vermögen muss bei Auflösung an gemeinnützige Organisationen gehen.

Welche Besonderheiten gelten für die Vereinssatzung von eingetragenen Vereinen?

Die Satzung eines eingetragenen Vereins muss schriftlich vorliegen und wird beim Amtsgericht eingereicht. Nur mit einer solchen Satzung kann der Verein offiziell als „eingetragener Verein“ (e.V.) geführt werden, was ihm Rechtspersönlichkeit und weitere Vorteile verleiht.

Was ist der Unterschied zwischen einer Vereinssatzung und einer Vereinsordnung?

Die Vereinssatzung bildet die grundlegenden Regeln des Vereins und ist meist gesetzlich vorgeschrieben. Die Vereinsordnung ergänzt diese um detaillierte und praktische Regelungen, zum Beispiel zu Abläufen oder internen Verhaltensregeln, und kann flexibler angepasst werden.

Kann ich für meinen Verein auch eine Mustersatzung verwenden?

Ja, Mustersatzungen sind eine gute Orientierungshilfe, um die wichtigsten Punkte abzudecken und rechtliche Vorgaben zu erfüllen. Besonders, wenn ihr die Gemeinnützigkeit anstrebt, empfiehlt es sich für die Formulierung des Vereinszwecks, sich genau an Standard-Formulierungen zu halten. Wichtig ist zudem, dass ihr die Vorlage auch an die individuellen Anforderungen und Besonderheiten eures Vereins anpasst.

Wie kann ich die Vereinssatzung ändern?

Satzungsänderungen erfolgen durch Mehrheitsbeschluss der Mitglieder, in der Regel an einer Mitgliederversammlung. Für Zweck-Änderungen ist sogar die Zustimmung aller Mitglieder nötig. Änderungen müssen rechtzeitig angekündigt, ordnungsgemäß beschlossen und bei eingetragenen Vereinen im Vereinsregister eingetragen werden. Gemeinnützige Vereine sollten Änderungen vom Finanzamt überprüfen lassen, um die Gemeinnützigkeit nicht aus Versehen aberkannt zu bekommen.

Was passiert, wenn ein Verein gegen die Satzung verstößt?

Verstöße gegen die Satzung können nicht nur zu internen Konflikten führen, sondern auch im schlimmsten Fall rechtliche Konsequenzen haben. Beispielsweise kann die Gemeinnützigkeit entzogen werden oder der Vorstand und ggf. sogar die Mitglieder persönlich für Schäden haften.

Über die Autorin:

 

Vereinswissen Artikel Autorin Lena Krischek

Lena Krischek

Als 1. Vorsitzende eines Fanclubs bringt Lena jede Menge Praxiserfahrung in der Vereinsführung und Kommunikation mit. Die studierte Marketing-Managerin verknüpft Vereinsarbeit geschickt mit wirkungsvoller Öffentlichkeitsarbeit.

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