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Wisst ihr alles über Statuten, Rechtsform, Datenschutz oder Steuerbefreiung? Diese Fragen sind nicht nur bei der Gründung eines Vereins entscheidend, sondern sollten regelmäßig überprüft werden. Wir haben die wichtigsten Tipps zusammengestellt, damit euer Verein rechtlich und organisatorisch auf sicheren Beinen steht. Und solltet ihr vorhaben einen Verein zu gründen, dann habt ihr gleichzeitig ideale Materialien wie Muster-Statuten oder Vorlagen für die Gründungsversammlung, um sofort zu starten.
Im Grunde müsst ihr nur ein paar kleine Dinge beachten, bevor ihr mit der Vereinsgründung loslegen könnt. Denkt vor der Gründung über die Gründungsmitglieder, den Vereinszweck und die finanziellen Mittel nach, die ihr eventuell benötigt.
Grundsätzlich kann jede Interessengruppe einen Verein gründen, solange sie mindestens aus zwei Personen besteht. Dabei müssen die Gründungsmitglieder weder Schweizer noch in der Schweiz ansässig sein. Auch Minderjährige können einen Verein gründen, benötigen jedoch für rechtliche Entscheidungen die Zustimmung ihrer Eltern. Ein kleiner Tipp: Um Pattsituationen bei wichtigen Entscheidungen zu vermeiden, empfiehlt sich eine ungerade Anzahl an stimmberechtigten Gründungsmitgliedern.
Vereine sind gesetzlich verpflichtet, einem nichtkommerziellen Zweck zu folgen. Allerdings erlaubt das Gesetz ihnen, kommerzielle oder wirtschaftliche Aktivitäten durchzuführen, um ihre Aktivitäten zu finanzieren. Wichtig dabei: Eine reine Gewinnerzielungsabsicht ist bei dieser Rechtsform nicht zulässig.
Ausserdem sollte der aus den wirtschaftlichen Tätigkeiten erzielte Gewinn natürlich in einem vernünftigen Verhältnis zu den ideellen Aktivitäten stehen. Beispielsweise lassen sich zwei Millionen Gewinn aus dem Verkauf von Merchandise nicht rechtfertigen, wenn der Kegelklub nur aus 30 Mitgliedern besteht.
Ausführliche Informationen zu diesem Thema findet man im Artikel «Wie gründet man einen Verein?» beim Schweizer Staatssekretariat für Wirtschaft im Abschnitt «Gleichgewicht zwischen Mitteln und Zielen».
Wenn ihr in der Schweiz einen Verein gründet, braucht ihr weder Stammkapital, noch müsst ihr euch an einer offiziellen Stelle anmelden. Allerdings solltet ihr euch im Vorfeld bereits überlegen, wie ihr euren Verein und die Aktivitäten finanzieren wollt. Mehr dazu findet ihr im Abschnitt «Finanzen und Buchhaltung» weiter unten.
In der Schweiz gibt es drei gängige Rechtsformen, die für euch in Frage kommen könnten: Dabei handelt es sich um den Verein, die Stiftung und das Unternehmen. Je nach Zweck eures Vorhabens eignet sich eine dieser Rechtsformen.
Wollt ihr in erster Linie Gewinn erwirtschaften? Dann gründet am besten ein Unternehmen. In diesem Fall gibt es einige Optionen. Zum Beispiel solltet ihr euch zwischen Personen- und Kapitalgesellschaften entscheiden. Diese grenzen sich durch das eingegangene Risiko ab. Einzelpersonen, die bereit sind, sämtliche Risiken allein zu tragen und gegebenenfalls mit ihrem Privatvermögen haften, können unkompliziert eine Einzelfirma ins Handelsregister eintragen lassen. Gründer, die hingegen gemeinsam mit Kolleginnen oder Kollegen ein Unternehmen starten möchten, sollten eher eine Kollektiv- oder Kommanditgesellschaft in Erwägung ziehen.
Die Schweizerische Eidgenossenschaft listet noch detaillierter auf, welche Punkte ihr bei der Unternehmensgründung beachten solltet.
Das spricht für ein Unternehmen:
Wenn ihr jedoch keinem wirtschaftlichen Ziel nachgeht, bleiben noch die beiden Rechtsformen Verein und Stiftung.
Wollt ihr Kapital oder Vermögen dauerhaft für einen bestimmten Zweck verwenden? In diesem Fall ist eine Stiftung die beste Option. Allerdings benötigt ihr dazu ein Mindestkapital von 50'000 CHF. Die Stiftung agiert als juristische Person durch ihr verantwortliches Organ, den Stiftungsrat. Sie wird entweder durch eine notarielle Urkunde oder ein Testament gegründet. Wichtig: Seit 2016 müssen alle privatrechtlichen Stiftungen im Handelsregister eingetragen werden, um ihre Rechtspersönlichkeit zu erlangen. Bei Vereinen ist das anders, wie ihr im nächsten Kapitel sehen werdet.
Für die geschäftlichen Aktivitäten innerhalb einer Stiftung ist der in der Stiftungsurkunde festgelegte Wille der Stifterin oder des Stifters ausschlaggebend. Die Einhaltung dieses Zwecks überwacht je nach Art und Zweck der Stiftung das Gemeinwesen (Bund, Kantone, Gemeinden). Mit Ausnahme von Familienstiftungen und kirchlichen Stiftungen (Art. 87 ZGB) unterliegen Stiftungen also der behördlichen Aufsicht.
Weitere Infos zu Merkmalen einer Stiftung liefert euch die Schweizerische Eidgenossenschaft.
Das spricht für eine Stiftung:
Ein Verein eignet sich dann, wenn der Hauptzweck eurer Organisation ideeller und nichtwirtschaftlicher Natur ist. Beispielsweise wollt ihr Sport fördern, kulturellen Aktivitäten nachgehen oder gemeinsam musizieren. Kurz gesagt: Ein Verein ist genau das Richtige, wenn ihr gemeinnützige, kulturelle, sportliche oder soziale Ziele verfolgt.
Weil eine Vereinsgründung so einfach, unkompliziert und ohne Risiko behaftet ist, eignet sich diese Rechtsform sicher für die meisten Vorhaben. Ihr braucht nicht über ein Startkapital zu verfügen und könnt bereits mit zwei Personen direkt einen Verein gründen. Ausserdem seid ihr sehr flexibel, wenn es um die Organisation eines Vereins geht. Ihr dürft sogar jederzeit den Zweck ändern, wenn dies nötig werden sollte. Das geht bei den anderen beiden Rechtsformen nicht einfach so.
Das spricht für einen Verein:
Ihr habt euch für die Gründung eines Vereins entschieden. Dann fragt ihr euch sicher als nächstes: Seid ihr steuerpflichtig oder steuerbefreit?
Wenn euer Verein bestimmte Bedingungen erfüllt, dann könnt ihr eine Steuerbefreiung bei der kantonalen Steuerbehörde beantragen. Das hat natürlich finanzielle Vorteile, wie ihr hier seht:
Nur Vereine, deren Tätigkeiten ausschliesslich dem Wohl anderer dienen, können eine Steuerbefreiung erhalten. Es ist also nicht zulässig, dass nur die Mitglieder des Vereins oder nahestehende Personen davon profitieren. Daher wird es den meisten ehrenamtlich geleiteten Sport- und Kulturvereinen vermutlich nicht gelingen, eine Steuerbefreiung zu erlangen.
Welche Bedingungen genau erfüllt sein müssen, wie man eine Steuerbefreiung beantragt und welche Vorteile euch eine Steuerbefreiung bringen, erfahrt ihr im ClubDesk Vereins-Tipp «Steuern für Vereine» im Abschnitt «Steuerbefreiung für Vereine».
Wenn ihr mehr zum Thema Steuern für Vereine erfahren wollt, zum Beispiel welche Freibeträge für Vereine gelten oder wann man Umsatzsteuer zahlen muss, lest einfach den ClubDesk Vereins-Tipp «Steuern für Vereine».
Generell lässt sich sagen, dass die meisten kleinen und mittleren Vereine in der Schweiz nicht gesetzlich revisionspflichtig sind. Es sei denn, sie überschreiten bestimmte Grössenkriterien oder es liegt ein spezieller Antrag eines haftenden Mitglieds vor. Mehr dazu erfahrt ihr weiter unten im Abschnitt «Handelsregister».
Hier bekommt ihr eine kurze Übersicht zu den wichtigsten Punkten, die eine Revisionspflicht betreffen:
Die Frage, ob ihr überhaupt einen Verein gründen solltet, ist durchaus berechtigt. Könnt ihr eure Aktivitäten nicht einfach als Gruppe von Privatpersonen organisieren, ohne direkt als Verein zu zählen? Die Antwort darauf: Klar, das könntet ihr. Doch dann würdet ihr einige Vorteile versäumen, die euch ein Verein bietet. Denn einen Verein zu gründen hat folgende zwei Hauptvorteile:
Der erste, offensichtliche Vorteil: Als Verein könnt ihr Verträge abschliessen, weil der Verein eine Rechtspersönlichkeit darstellt. Das heisst, dass ihr das eigene finanzielle Risiko auf ein Minimum reduziert. Denn die persönliche Haftung der Mitglieder ist in der Regel auf das Vereinsvermögen beschränkt. Und auch Vorstände haften nur bei Verletzung der Statuten, nicht zweckmässiger Organisation oder nicht ordentlicher Führung des Vereins.
Ein weiterer Vorteil ist, dass ihr auf etablierte Strukturen für die Organisation eurer Gruppe und Aktivitäten zurückgreifen könnt, die sich bei vielen Vereinen in der Praxis bewährt haben. Soll heissen: Bei Vereinen gibt es etablierte Rollen und Zusammensetzungen für eine einfache Vereinsführung, die ihr auf euren Verein anwenden könnt.
Zudem profitiert ihr von zahlreichen Muster-Vorlagen für Vereinsstatuten, Checklisten für eine Gründungsversammlung oder Standard-Traktanden für Mitgliederversammlungen, die ihr kostenlos nutzen könnt. Das macht einen Start mit dem Verein so einfach und bequem wie möglich.
Mit der folgenden Anleitung vergesst ihr keine wichtigen Schritte zur Gründung.
Das Wichtigste für den Start: Erstellt am besten zuerst die Statuten für euren Verein. Denn darin müssen alle wichtigen Fragen vom Vereinszweck über die Finanzen bis hin zur Organisation festgehalten werden. Dadurch bekommt ihr selbst nochmal einen guten Überblick, wofür ihr den Verein gründen wollt. In den Statuten eines Schweizer Vereins muss folgendes festgelegt werden:
Der Zweck des Vereins
Der Verein verfolgt ausschliesslich gemeinnützige, ideelle Ziele und konzentriert sich auf politische, religiöse, künstlerische, wohltätige oder andere nicht kommerzielle Anliegen.
Organe und Organisation des Vereins
Einige strukturelle Vorgaben sind gesetzlich vorgeschrieben. So gilt die Vereinsversammlung als oberstes Gremium und der Vorstand als exekutives und ausführendes Organ. Zudem benötigt es eine Revisionsstelle, falls der Verein ins Handelsregister eingetragen werden musste. Daher solltet ihr in den Statuten ganz klare Angaben machen, welche Aufgaben und Befugnisse die jeweiligen Organe haben. Regelt am besten auch gleich noch, wie diese gewählt werden oder wie oft sie sich treffen müssen.
Finanzen des Vereins
In diesem Abschnitt solltet ihr bestimmen, wie euer Verein an finanzielle Mittel gelangt. Das kann durch die Festlegung von Mitgliedsbeiträgen, Aufnahmegebühren, Spenden, Subventionen oder Einkünften aus Dienstleistungen geschehen.
Mitgliedschaft
Bestimmt selbst, welche Regeln gelten, wenn neue Mitglieder in euren Verein kommen oder aus ihm austreten. Erklärt zudem, in welchem Intervall die Mitgliederbeiträge erhoben werden und wie hoch diese sind. Ihr könnt auch unterschiedliche Arten von Mitgliedschaften in diesem Abschnitt festhalten (z.B. aktive und passive Mitglieder). Vergesst dabei nicht, dass ihr auch eine zuständige Person benennt, die sich um die Mitgliedschaften in eurem Verein kümmert.
Datenschutz
Seid transparent und baut Vertrauen auf, indem ihr in den Statuten auf den Datenschutz eingeht. Beschreibt, welche Daten euer Verein über Personen sammelt und wofür diese Daten genutzt werden. Weist auch auf eure Datenschutzbestimmungen hin, die ihr idealerweise auf eurer Vereinshomepage immer aktuell halten könnt. Was genau es dort zu beachten gilt, erfahrt ihr etwas weiter unten im Abschnitt «Für Datenschutz sorgen».
Auflösung des Vereins
Auch wenn ihr bei der Gründung des Vereins sicherlich noch voller Enthusiasmus seid, müsst ihr auch daran denken, was passiert, wenn sich der Verein in Zukunft einmal auflösen sollte. Haltet fest, wie die Auflösung des Vereins ablaufen sollte und auf was ihr dabei achten möchtet.
Ihr seht: Wenn ihr all diese Punkte durchgegangen seid, ist die Vereinsgründung schon zum grössten Teil geschafft. Übrigens bietet VitaminB, die Fachstelle für Vereine, eine ausgezeichnete Muster-Vorlage für Statuten zur Vereinsgründung.
Um euren Verein offiziell zu gründen, müsst ihr eine Gründungsversammlung einberufen. An der Gründungsversammlung müsst ihr folgende Dinge machen:
Beachtet, dass das Protokoll der Gründungsversammlung ein zentrales Dokument für die rechtsgültige Vereinsgründung ist. Eine sorgfältige und vollständige Dokumentation ist daher unerlässlich.
Auch hier bietet euch VitaminB, die Fachstelle für Vereine, ein tolles Muster-Dokument für euer Protokoll zur Gründungsversammlung.
Auch wenn die Gründung eines Vereins generell kostenlos ist, solltet ihr euch im Vorfeld unbedingt darüber Gedanken machen, wie viel Geld euer Verein benötigen wird. Überlegt euch, welche Ausgaben und Einnahmen auf euch zukommen werden. Wie hoch sollen die Mitgliedsbeiträge sein? Was kostet die Verwaltung, Mieten oder Trainings? Könnt ihr mit Fördermitteln und Sponsoren rechnen? Erstellt dazu ein realistisches Budget. Mehr zu diesem Thema findet ihr unten im Abschnitt «Einnahmen und Ausgaben».
Nachdem ihr das Budget erstellt habt, solltet ihr euch auch um ein Bankkonto für euren Verein kümmern. Viele Banken bieten dazu Sonderkonditionen an, die speziell auf Vereine ausgelegt sind.
Gut zu wissen: Bei grossen Banken wie der Raiffeisen oder Postfinance, aber auch regionalen Banken wie der Basler Kantonalbank, der Thurgauer Kantonalbank oder Clientis erhalten Vereine neben einem Vereinskonto auch Rabatte auf Vereinssoftwarelösungen.
Als Verein unterliegt ihr dem neuen Datenschutzgesetz (DSG) von 2023. Das ist insofern wichtig, weil ihr personenbezogene Daten in eurer Vereinsverwaltung speichert. Diese Daten müsst ihr gut absichern und die gesetzlichen Vorgaben erfüllen.
Das hier sind die wichtigsten Punkte, an dir ihr denken solltet:
Bitte bedenkt: Bei Daten, die Mitarbeitende daheim speichern, müsst ihr als Verein trotzdem dafür sorgen, dass die Daten rechtskonform abgespeichert und verwahrt werden.
Ausführliche Informationen und konkrete Tipps zu den Themen Schutz vor Datendiebstahl, Zugriffsbeschränkungen, rechtskonforme Löschung von Daten und Dokumentationspflicht erfahrt ihr im ClubDesk Vereins-Tipp „Datenschutzregelungen für Schweizer Vereine“
Zu den wichtigsten Aufgaben der Vereinsführung gehört die Datenverwaltung und die Kommunikation. Das könnt ihr mit einer Vielzahl von einzelnen Tools lösen, wie beispielsweise Excel oder einer SQL-Datenbank zur Verwaltung der Mitglieder. Zusätzlich besorgt ihr euch noch eine Buchhaltungssoftware für die Finanzen oder Word für das Schreiben der Rechnungen. Und denkt an die Vereinshomepage: Hier gibt es Lösungen wie WordPress oder Wix zur Erstellung einer passenden Webseite.
Wenn ihr Einzellösungen nutzt, solltet ihr euch überlegen, mit welchen Tools ihr arbeitet. Denn ihr müsst den Datenaustausch und die Weitergabe sicherstellen, zum Beispiel beim Amtswechsel.
Aber es gibt auch Komplettlösungen, die alles abdecken und speziell für Vereine gemacht sind. Ihr habt dadurch den Vorteil, dass man sich nur für ein Tool entscheiden muss und alles miteinander verknüpft ist. Ein kleines Beispiel: Wenn ihr die Kontaktdaten in der Mitgliederverwaltung aktualisiert, dann werden auch Rechnungen automatisch an die richtige Adresse geschickt. Oder ihr ändert einen Termin oder verschiebt ein Training, dann wird dies automatisch auf der Webseite aktualisiert. Sobald jemand aus dem Vorstand austritt, hat diese Person automatisch keinen Zugriff mehr auf die internen Daten des Vereins.
Besonders zu empfehlen sind Lösungen, die in der Cloud laufen. Denn viele Vereinsmitarbeitende nutzen ihre privaten Computer und müssen dann weder eine Software installieren noch Daten durch die Gegend schicken.
Software-Tipp
Mit einer Vereinssoftware wie ClubDesk werden viele dieser Aufgaben automatisch erledigt, da die Daten sicher in einem Rechenzentrum gespeichert werden. Dies umfasst professionelle Firewalls, automatische Backups und Passwortschutz. Auch der Nachweis über gespeicherte Daten, datenschutzkonforme Löschung und Übergabeprozesse sind mit einer Online-Lösung wie ClubDesk deutlich einfacher.
Unter bestimmten Umständen kann euer Verein steuerbefreit werden. Das hat zwei praktische Vorteile:
Um eine Steuerbefreiung zu beantragen, müssen folgende Bedingungen erfüllt sein:
Genauere Informationen, wie man eine Steuerbefreiung beantragt und wo ihr das machen könnt, findet ihr im ClubDesk Vereins-Tipp «Steuern für Vereine» im Abschnitt «Steuerbefreiung für Vereine».
Für die meisten Vereine in der Schweiz wie einen Musik- oder Sportverein wird das vermutlich keine Rolle spielen. Trotzdem müsst ihr nicht auf Vorteile verzichten: Denn auch normale, nicht steuerbefreite Vereine profitieren von Freigrenzen und Freibeträgen. Ab welchem Gewinn bzw. Vermögen euer Verein eine Steuererklärung ausfüllen muss und wann welche Steuern fällig werden, erfahrt ihr in unserem Vereins-Tipp «Steuern für Vereine».
Die Eintragung eines Schweizer Vereins ins Handelsregister ist in bestimmten Fällen verpflichtend, kann aber auch optional erfolgen. Wann also müsst ihr euren Verein ins Handelsregister eintragen lassen? Erstens, wenn ihr ein kaufmännisches Gewerbe zur Unterstützung des Vereinszwecks betreibt (z.B. ein Vereinslokal). Und zweitens, wenn euer Verein revisionspflichtig ist. Dies trifft zu, wenn der Verein in zwei aufeinanderfolgenden Geschäftsjahren zwei der folgenden Kriterien überschreitet:
Ihr könnt euren Verein aber auch freiwillig ins Handelsregister eintragen lassen. Das ist dann zu empfehlen, wenn der Verein beispielsweise offiziell anerkannt werden möchte, beim Bankenverkehr mit dem Ausland oder wenn eine erhöhte Transparenz und Rechtssicherheit angestrebt wird. Aber auch falls ihr euren Vereinsnamen schützen wollt, ist ein Eintrag ins Handelsregister sinnvoll. Insgesamt kann eine Eintragung ins Handelsregister also die Glaubwürdigkeit und Professionalität eines Vereins erhöhen, ist aber mit zusätzlichen Kosten und Pflichten verbunden. Denn ein Eintrag ins Handelsregister verpflichtet euch zu einer ordentlichen Buchführung und der Betreibung auf Konkurs. Die Entscheidung sollte daher sorgfältig abgewogen werden.
Auch bekommt ihr von VitaminB ein ausführliches Dokument, das euch zeigt, wann ein Eintrag ins Handelsregister verpflichtend oder sinnvoll ist.
Welche Kosten kommen bei der Gründung und danach auf den Verein zu? Was für Regeln gelten für die Buchhaltung und Steuern? Das Wichtigste dazu erfahrt ihr hier.
Grundsätzlich entstehen keine initialen Kosten, wenn ihr in der Schweiz einen Verein gründet. Ihr benötigt also keinerlei Startkapital. Wenn ihr euch allerdings ins Handelsregister eintragen lasst, müsst ihr je nach Kanton mit einer Summe zwischen CHF 200 und CHF 500 rechnen. Das ist allerdings nur notwendig bei Vereinen, die ein kaufmännisches Gewerbe führen (wie z.B. ein Vereinslokal) oder revisionspflichtig sind (Bilanzsumme über 10 Millionen CHF oder über 50 Vollzeitstellen). Mehr dazu findet ihr oben im Abschnitt «Handelsregistereintrag».
Allerdings solltet ihr beachten, dass ihr in manchen Kantonen jährlich eine Steuererklärung abgeben müsst, sobald ein Verein gegründet wurde. Welche Bedingungen dafür gelten, erfahrt ihr im Vereins-Tipp «Steuern für Vereine» im Abschnitt «Muss mein Verein Steuern zahlen?».
Aber es gibt auch sonstige Anschaffungen, die euch besonders zu Beginn etwas kosten werden. Überdenkt euer Budget und haltet fest, wofür ihr Geld ausgeben wollt. In der heutigen Zeit sind das neben der Miete für Vereinsräume und Trainingsgeräten oftmals digitale Produkte. So benötigt ihr eine Software zur Verwaltung von Mitgliederdaten und der Buchhaltung. Ihr braucht vielleicht eine Webseite samt dem entsprechenden Programm (WordPress, Wix usw.), ein Online-Archiv (z.B. Dropbox, Google Drive usw.) und eventuell auch eine Grafik für Logo und Flyer eures Vereins.
Die Aufstellung eines Budgets variiert von Verein zu Verein stark. Grundsätzlich geht es darum, dass ihr euch überlegt, welche grossen Kosten ihr habt und welche Einnahmen ihr generieren könnt. Wie bereits erwähnt, ist die Gründung eines Vereins grundsätzlich kostenlos. Es werden jedoch laufende Kosten entstehen.
Ganz klassisch unterteilen sich die Kosten – je nach Art des Vereins – in folgende Kategorien:
Dem gegenüber stehen die typischen Einnahmen eines Vereins, wie beispielsweise:
Wenn ihr all diese Punkte beachtet, könnt ihr auch ein realistisches Budget für euren Verein aufstellen. Natürlich solltet ihr dieses in einem festgelegten Intervall immer wieder prüfen und gegebenenfalls auch anpassen.
Gemäss dem Schweizerischen Obligationenrecht ist der Vorstand eines Vereins in jedem Fall verpflichtet, eine Jahresrechnung zu erstellen. Das bedeutet, er muss die Einnahmen, Ausgaben und das Vermögen dokumentieren. Diese Buchführung muss auch das Kapital, bestehende Schulden gegenüber Gläubigern und Forderungen an Schuldner sowie den Gewinn und Verlust des Jahres aufzeigen. Aus diesem Grund ist es ratsam, eine doppelte Buchführung zu nutzen.
Mehr zu diesem Thema erfahrt ihr im ClubDesk Vereins-Tipp «Steuern für Vereine» im Abschnitt «Müssen wir eine Buchhaltung führen?»
Wenn euer Verein bestimmte Bedingungen erfüllt, könnt ihr bei der kantonalen Steuerbehörde eine Steuerbefreiung beantragen. Dann muss euer Verein keine Gewinn- und Kapitalsteuer zahlen und auch keine Steuererklärung ausfüllen.
Gewinnsteuer und Kapitalsteuer
Ob ein steuerpflichtiger Verein eine Steuererklärung abgeben und Steuern zahlen muss, hängt davon ab, ob er einen steuerpflichtigen Gewinn erzielt. Ein weiterer Faktor ist, ob der Verein über Vermögen verfügt, das bestimmte Freibeträge überschreitet. Beim Gewinn liegen die Grenzen zwischen CHF 5'000 und CHF 20'000. Beim Vermögen zwischen CHF 50'000 und CHF 100'000.
Welchen Freibetrag der Bund und welche Freigrenzen die einzelnen Kantone gewähren, erfahrt ihr im ClubDesk Vereins-Tipp «Steuern für Vereine» im Abschnitt «Steuerbefreiung für Vereine».
Mehrwertsteuer
Bei der MWST müssen Vereine erst ab einem Betrag von CHF 100'000 bzw. CHF 250'000 auf mehrwertsteuerpflichtige Produkte und Dienstleistungen Steuern zahlen.
Welche Freigrenzen für welche Vereine gelten und welche Einnahmen überhaupt MSWT-pflichtig sind, erfahrt ihr im ClubDesk Vereins-Tipp «Steuern für Vereine» im Abschnitt «Mehrwertsteuer für Vereine».
Ihr solltet unbedingt im Vorfeld überlegen, welche Versicherungen für euren Verein notwendig sind. Abhängig von der Art des Vereins und seinen Aktivitäten stehen euch verschiedene Optionen zur Verfügung, darunter Haftpflicht-, Sach-, Veranstaltungs-, Unfall- und Sozialversicherungen. Wenn die Möglichkeit besteht, dass Dritte durch den Verein geschädigt werden könnten, ist eine Haftpflichtversicherung äusserst ratsam. Diese Versicherung schützt den Verein nicht nur, sondern wehrt auch unberechtigte Ansprüche ab.
Hier haben wir eine Übersicht für euch mit möglichen Versicherungen, die für euren Verein in Frage kommen könnten:
Haftpflichtversicherung
Beispiel: Der Tischtennisverein organisiert einen Sonntags-Brunch in einer gemieteten Halle. Während der Veranstaltung wird ein fest installierter Lautsprecher beschädigt. In einem solchen Fall übernimmt die Haftpflichtversicherung die Kosten für die Reparatur.
Die Haftpflichtversicherung bietet Schutz bei Personen-, Sach- und Vermögensschäden, die im Rahmen der Vereinstätigkeit entstehen können, und bewahrt den Verein somit vor unerwarteten finanziellen Belastungen durch Schadensersatzansprüche.
Sonderfall: Für besondere Events, die den gewöhnlichen Rahmen der Vereinsaktivitäten überschreiten, kann eine spezielle Veranstaltungsversicherung abgeschlossen werden.
Sach-Versicherungen
Beispiel: Im Falle eines Feuers, das ein Vereinslokal beschädigt, übernimmt die Sachversicherung die Kosten für den entstandenen Schaden.
Die Sachversicherung bietet dem Verein damit Schutz vor finanziellen Einbussen durch Beschädigungen am Vereinseigentum und stellt somit die finanzielle Stabilität und Sicherheit für die Mitglieder sicher.
Sonderfall: Für die Instrumente von Musikvereinen existieren spezielle Versicherungen, die einen umfassenderen Schutz bieten.
Unfallversicherung
Beispiel: Ein Jugendlicher verletzt sich beim Tennistraining am Knöchel und muss ins Krankenhaus.
Unfallversicherungen schützen Sportler und Trainer bei Veranstaltungen und Trainings, insbesondere durch die Deckung medizinischer Kosten nach Verletzungen. Diese Versicherungen helfen Vereinen, hohe Kosten durch Unfälle zu vermeiden und bieten finanziellen Rückhalt, besonders für kleinere Vereine mit geringeren Einnahmen, sodass sie ihre Mitglieder sorgenfrei betreuen können.
Fahrzeugversicherungen
Beispiele: Das Vereinsfahrzeug eines Jugendvereins verursacht einen Unfall. Die Kfz-Haftpflichtversicherung kommt für die Schäden am anderen Fahrzeug auf. Es könnte aber auch vorkommen, dass ein Hagelschauer den parkenden Bus beschädigt oder ihr beim Einparken an einer Mauer vorbeischrammt. Für die Schäden am Bus kommen dann die Voll- oder Teilkaskoversicherung auf.
Sollte euer Verein ein Fahrzeug besitzen, um beispielsweise die Jugendmannschaft zu ihren Spielen zu fahren, so sind eine Kfz-Haftpflichtversicherung sowie eine Voll- oder Teilkaskoversicherung absolut notwendig, um euch vor hohen Schadenssummen oder -ansprüchen zu schützen.
Sozialversicherungen
Beispiel: Ein Verein stellt einen Trainer ein und zahlt ihm CHF 2400 pro Jahr. Der Verein muss nun AHV/IV/EO/ALV-Beiträge abrechnen und abführen.
Damit sind Sozialversicherungen für Vereine interessant, die Mitarbeitende beschäftigen. Diese Versicherungen dienen der sozialen Absicherung der Mitarbeiter und Einhaltung gesetzlicher Vorgaben.
Alle Details im Überblick
VitaminB, die Fachstelle für Vereine, hat dazu einen tollen Leitfaden zusammengestellt, der die wichtigsten Versicherungen beleuchtet und mit Fallbeispielen verdeutlicht. Hier geht es direkt zum Versicherungs-Dokument von VitaminB.
Für eure Vereinsgründung haben wir die wichtigsten Punkte in einer Checkliste zusammengefasst, damit ihr auch wirklich nichts vergesst:
Ihr habt Fragen zur Gründung eines Vereins? Hier beantworten wir euch die häufigsten Fragen:
Mindestens zwei Personen sind erforderlich, um einen Verein zu gründen. Es wird jedoch empfohlen, mit mehr als zwei Personen zu beginnen, um Pattsituationen bei Entscheidungen zu vermeiden.
Grundsätzlich nein. Eine Eintragungspflicht besteht nur unter bestimmten Umständen, wie z.B. wenn der Verein ein nach kaufmännischer Art geführtes Gewerbe betreibt oder revisionspflichtig ist.
Die wichtigsten Dokumente sind die Vereinsstatuten und das unterschriebene Gründungsprotokoll. Mit diesen erlangt der Verein seine Rechtmässigkeit.
Ja, auch Minderjährige können einen Verein in der Schweiz gründen, benötigen aber für rechtliche Entscheidungen die Zustimmung eines Erziehungsberechtigten.
Ja, der Vorstand ist verpflichtet, eine Jahresrechnung zu erstellen, die Einnahmen, Ausgaben und das Vermögen aufzeigt.
Grundsätzlich ja, es gibt jedoch Ausnahmen und Freigrenzen. Vereine können auf Antrag von der Steuerpflicht befreit werden, wenn sie gemeinnützige Zwecke verfolgen. Mehr Infos dazu bekommt ihr im ClubDesk Vereins-Tipp „Steuern für Vereine“.
Ja, Personen mit Wohnsitz im Ausland können Gründungsmitglieder, Vorstandsmitglieder und/oder zukünftige Mitglieder eines Vereins mit Sitz in der Schweiz sein.
Die Gründung eines Vereins in der Schweiz ist grundsätzlich kostenfrei. Kosten können jedoch für notarielle Beglaubigungen oder die Eintragung ins Handelsregister anfallen, falls diese gewünscht oder erforderlich sind.
Ja, ein Verein sollte mindestens eine Mitgliederversammlung als oberstes Organ und einen Vorstand haben. Die genaue Struktur wird in den Vereinsstatuten festgelegt.
Ihr wollt die Checkliste möglichst effektiv abhaken? Dann liefern wir euch hier einige Musterdateien, um einfach und bequem mit der Gründung eines Vereins zu starten oder nochmal eure vorhandenen Strukturen und Statuten anzupassen.
Musterstatuten für Vereine (Quelle: VitaminB, Fachstelle für Vereine) >>
Mustergründungsprotokoll (Quelle: Kanton Zürich) >>
Infos zum Handelsregistereintrag (Quelle: VitaminB) >>
Versicherungen für Vereine (VitaminB) >>
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