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Vereinswissen 8 Min. Lesezeit
Vereine sind das Herzstück der Gemeinschaft – und eine Buchhaltung mit einem wohl durchdachten Kontenrahmen ist das finanzielle Rückgrat eures Vereins. Der Standardkontenrahmen 42 von DATEV oder kurz SKR 42 wurde speziell für Vereine in Deutschland entwickelt und macht seit 2025 das Leben vieler Vorstände und Vereinsbuchhalter*innen deutlich einfacher. Der SKR 42 sorgt für eine logische und klare Gliederung der Vereinsfinanzen, erleichtert die tägliche Arbeit und hilft euch, gesetzliche Vorgaben sicher und einfach einzuhalten – ganz gleich, ob ihr gemeinnützig seid oder nicht. Hier erhaltet ihr die nötigen Informationen, um mit dem SKR 42 effizient und rechtskonform zu arbeiten.
Ein Verein ist gemäß den Grundsätzen ordnungsgemäßer Buchführung (GoB) dazu verpflichtet, seine Einnahmen und Ausgaben in der Buchhaltung übersichtlich und nachvollziehbar zu dokumentieren.
Ordnungsgemäße Buchführung bedeutet, dass Dritte (z.B. das Finanzamt) innerhalb einer angemessenen Zeit in der Lage sein müssen, sich einen Überblick über die finanzielle Situation und die Geschäftsvorfälle eines Vereins zu machen. Mehr dazu findet ihr im ClubDesk Vereinswissens-Ratgeber “Steuern im Verein” im Abschnitt “Buchhaltung: Muss euer Verein eine Buchhaltung führen?”. Zur Gewährleistung der Übersichtlichkeit von Einnahmen und Ausgaben werden in der Regel etablierte, von Experten erstellte Standardkontenrahmen verwendet.
Wenn ihr neu auf dem Thema seid oder euer Wissen zum Thema Kontenrahmen und Kontenplan auffrischen möchtet, lest doch gern kurz die folgenden zwei Abschnitte.
Ein Kontenrahmen ist eine Liste mit verschiedenen Konten für Vermögens- oder Erfolgsposten. Diese Konten sind einem festen Nummernsystem zugeteilt. Jeder Geldein- und ‑Ausgang kann somit auf Anhieb seinem richtigen Posten zugeordnet werden. Durch diese thematische Gruppierung lassen sich z.B. alle Spenden von den Mitgliedsbeiträgen unterscheiden und die Fanshop-Einnahmen landen nicht im gleichen Topf wie die Kursgebühren. Je nach Organisation (Verein, Unternehmen, etc.) gibt es sogenannte Standardkontenrahmen (SKR), die auf die jeweiligen Anforderungen der Organisation an ihre Buchführung angepasst sind. Verschiedene gängige SKR’s werden euch weiter unten noch genauer vorgestellt.
In einem Kontenrahmen sind die Konten in Kontenklassen und Kontengruppen unterteilt. In der Kontenklasse wird eine Trennung zwischen den großen Bereichen vorgenommen (im SKR42 z.B. in Anlage-/Umlaufvermögen, Eigen-/Fremdkapital, Einnahmen, Ausgaben). Die Kontengruppe fasst innerhalb einer Kontenklasse ähnliche Posten zusammen. Das Konto ist die letzte Instanz, auf der die konkrete Buchung durchgeführt wird. Mithilfe dieser Unterteilung lassen sich Geldströme einfach nachvollziehen, ohne dass man sich durch alle Belege einzeln durcharbeiten muss.
| Ebene | Bedeutung | Nummer | Was sieht man hier? |
|---|---|---|---|
| Kontenklasse (erste Ziffer) | Grobe Rubrik | 4 = Einnahmen | Hier landen sämtliche Vereinseinnahmen – Spenden, Beiträge, Erlöse, etc. |
| Kontengruppe (erste + zweite Ziffer) | Thematischer Unterbereich | 40 … = Einnahmen aus Mitgliedsbeiträgen, Aufnahmegebühren und Umlagen | Trennt Mitgliedsbeiträge klar von anderen Einnahmen wie z.B. Spenden ab. |
| Konto (alle Ziffern) | Konkreter Ort der Buchung | 4000 0 = Echte Mitgliedsbeiträge | Zeigt auf einen Blick, was alle Mitglieder im Jahr bezahlt haben. Bei Bedarf lassen sich mit der fünften Ziffer Unterkonten wie 4000 1 (z.B. für Aktivmitglieder), 4000 2 (Passivmitglieder) anlegen. |
Der Kontenrahmen definiert die Struktur der Konten, also welche Kontenarten zu welcher Kontenklasse und zu welcher Kontengruppe gehören. Der Kontenplan ist hingegen die Liste der tatsächlich von einem Verein verwendeten Konten (natürlich in der Struktur).
Den Kontenrahmen kann man sich wie ein beschriftetes Regal vorstellen: Er legt genau fest, welche Böden (Kontenklassen), Fächer (Kontengruppen) und freien Plätze (Konten) es gibt. So ist zum Beispiel der ganze Bereich 4045 0 bis 4045 9 ausdrücklich für „Geldzuwendungen gegen Zuwendungsbestätigung“ reserviert.
Für gewöhnlich benötigt euer Verein aber nicht alle Konten, die in einem Kontenrahmen zur Verfügung stehen. Damit ihr nur mit den Konten arbeitet, die ihr wirklich braucht, könnt ihr einen individuellen Kontenplan erstellen, der zwar auf dem Kontenrahmen basiert, aber auf eure Vereinsbedürfnisse angepasst ist.
Der Kontenplan ist somit die persönliche Nutzung des oben beschriebenen Regals. Euer Verein füllt nur die Fächer auf, die er tatsächlich braucht, nutzt aber dabei genau die vorgegebene Regalstruktur (Kontenrahmen). Alle Fächer, also die Konten, die ihr nicht braucht, lasst ihr aus eurem Kontenplan raus. Dadurch bleibt alles kompatibel, z.B. mit den Softwarelösungen von Steuerberater*innen und dem Finanzamt – und trotzdem bleibt eure Kontoliste für eure*n Schatzmeister*in, den Vorstand und sogar die Vereinsmitglieder überschaubar.
Software-Tipp:
In einer Vereinsbuchhaltung wie ClubDesk setzt ihr dafür beim entsprechenden Konto einfach kein Häkchen und schon wird dieses Konto beim Erfassen von Buchungen nicht mehr angeboten. Jetzt ClubDesk kennenlernen >
Oder steckt ihr gerade erst noch mitten in der Gründung eures Vereins? Falls ja, findet ihr jede Menge hilfreiche Tipps und Informationen zur Vereinsgründung im ClubDesk Vereinswissens-Ratgeber "Verein gründen".
In Deutschland gibt es verschiedene Standardkontenrahmen (SKRs), die zum Beispiel von DATEV und anderen Institutionen bereitgestellt werden. Wichtig zu wissen: Es gibt keine gesetzliche Verpflichtung, einen bestimmten Kontenrahmen zu verwenden. Unternehmen und Vereine können grundsätzlich selbst entscheiden, wie sie ihre Kontobewegungen dokumentieren, solange alles nachvollziehbar ist. Die Verwendung eines Standardkontenrahmens, der von Experten wie z.B. DATEV erstellt wurde, wird jedoch unbedingt empfohlen. Im Folgenden findet ihr die vier gängigsten Standardkontenrahmen von DATEV erklärt:
Der SKR 42 ist der neue Standardkontenrahmen der Firma DATEV, der seit 2025 von DATEV für Vereine in Deutschland empfohlen wird. Die Struktur des SKR 42 wurde extra für Vereine entwickelt und orientiert sich am SKR04, speziell aber an Vereins-Bedürfnissen. Er ist dabei für alle Vereinsarten nutzbar, egal ob gemeinnützig oder nicht. Der SKR 42 erleichtert die Vereinsbuchhaltung durch vereinsspezifische Konten wie Mitgliedsbeiträge, Spenden oder Übungsleiterpauschalen. Darüber hinaus ist eine einfache Unterteilung der Sphären, auch Steuerbereiche oder Tätigkeitsbereiche genannt, durch die Nutzung von Kostenstellen möglich.
Im Gegensatz zu seinem Vorgänger SKR49 bietet der SKR 42 keine Konten mehr für bestimmte Vereinsarten wie Sportvereine an, was ihn nun für alle Vereinsarten ideal nutzbar macht. Ebenfalls wurde die Anzahl vereinsspezifischer Sonderkonten reduziert. Statt auf vereinsspezifische Konten wie "0110 Vereinsheim" oder "0215 Sportvorrichtungen" wird nun auf allgemeinere Konten gebucht, wie beispielsweise "02410 Gebäude" für Immobilien oder "04700 Betriebsvorrichtungen" für Einrichtungen. Wenn man Betriebsvorrichtungen im SKR 42 weiter unterteilen möchte, geht das durch die manuelle Erfassung von zusätzlichen Unterkonten. Das könnten im Beispiel von 04700 Betriebsvorrichtungen dann die Konten 04701 Kunstrasen und 04702 Flutlichtmast sein.
Wenn ihr euch den Aufbau des SKR 42 genau anschauen wollt, könnt ihr euch bei DATEV einen Überblick verschaffen und das PDF “DATEV-Kontenrahmen SKR 42 Vereine, Stiftungen, gGmbH” downloaden.
Software-Tipp:
In ClubDesk ist ein kompletter SKR 42 Kontenrahmen enthalten. Beim Einrichten der Vereinsbuchhaltung könnt ihr mit wenigen Klicks bestimmen, welche Konten aus dem SKR 42 ihr für den eigenen Verein nutzen möchtet. Natürlich schlägt ClubDesk euch die gängigsten Konten automatisch vor und ihr könnt euch selbst aussuchen, welche ihr verwenden möchtet. Solltet ihr irgendwann merken, dass ihr noch weitere Konten benötigt, könnt ihr diese selbstverständlich nachträglich noch hinzufügen.
Der SKR 49 ist ein älterer Standardkontenrahmen, den DATEV Vereinen in der Vergangenheit empfohlen hat. Der Rahmen war vor allem auf gemeinnützige Organisationen ausgerichtet. Das Besondere am SKR 49 waren Konten speziell für Sportvereine oder auch sehr vereinsspezifische Konten für z.B. das Vereinsheim. Allerdings war das Führen der Buchhaltung im Vergleich zu SKR 42 komplexer. So wurden jeder einzelnen Sphäre eigene Konten zugewiesen, was zu einer Vervielfachung diverser Konten führte. Dieses Problem wurde im SKR 42 behoben, indem statt vieler Einzelkonten jetzt Kostenstellen zur Unterscheidung der Sphären genutzt werden, was die Kontenanzahl deutlich reduziert und zur Übersichtlichkeit beiträgt.
Weil die Finanzämter nicht vorschreiben, mit was für einem Kontenrahmen man arbeitet, kann man immer noch den SKR 49 verwenden. Allerdings wird er von den Softwarelösungen von DATEV nicht mehr unterstützt und von DATEV sowie allen Steuerberatern, die mit einem DATEV-Branchenpaket arbeiten, stattdessen klar die Nutzung des SKR 42 empfohlen.
Den SKR 49 könnt ihr euch bei DATEV genauer anschauen.
Der SKR 03 und der SKR 04 sind ebenfalls beide Standardkontenrahmen von DATEV, die vor allem im Bereich klassischer gewerblicher Unternehmen genutzt werden. Sie enthalten dieselben Sachkonten. Diese haben aber andere Nummern und sind damit anderen Klassen zugeordnet. Beispielsweise haben Telefonkosten im SKR 03 die Nummer 4920 (liegen also in der Klasse 4) und im SKR 04 die Nummer 6805 (Klasse 6). Anders als der speziell für Vereine entwickelte SKR 42 sind SKR 03 und SKR 04 nicht auf die Bedürfnisse von Vereinen zugeschnitten, können aber prinzipiell auch von ihnen genutzt werden.
Die Struktur des SKR 03 orientiert sich eher an den geschäftlichen Prozessen: Du kaufst etwas ein (Klasse 3 Wareneingang), du zahlst Rechnungen (Klasse 4-6 Aufwendungen) und am Ende kommt der Gewinn (Klasse 8 Erlös). Der Standardkontenrahmen 03 wird daher eher von kleineren und mittleren Firmen genutzt.
Die Struktur des SKR 04 orientiert sich an der gesetzlichen Gliederung der Bilanz bzw. der Gewinn- und Verlustrechnung (Vermögen, Schulden, Gewinn/Verlust) und ist eher bei größeren Unternehmen und Konzernen beliebt.
Für Vereine sind diese Kontenrahmen oft weniger geeignet, da sie keine Konten enthalten, die speziell auf die Besonderheiten der Vereinsbuchhaltung ausgerichtet sind. Vereins-typische Konten für zum Beispiel die Mitgliedsbeiträge, Spenden oder Übungsleiterpauschalen sind dort nicht vorhanden. Auch die für gemeinnützige Vereine zwingend erforderliche Zuordnung bestimmter Transaktionen zu den verschiedenen steuerlichen Sphären wird in den Standardkontenrahmen 03 und 04 nicht berücksichtigt.
Wenn ihr trotzdem mit dem SKR 03 oder SKR 04 arbeiten möchtet, solltet ihr auf jeden Fall darauf achten, die Konten entsprechend anzupassen und gegebenenfalls eigene Konten für typische Vereinsvorgänge anzulegen. Dies stellt allerdings einen hohen manuellen Aufwand dar, der sich in den meisten Fällen nicht lohnt. Insbesondere deshalb nicht, weil es den auf Vereinsbedürfnisse abgestimmten und von Behörden akzeptierten SKR 42 gibt.
Den SKR 03 und SKR 04 findet ihr ebenfalls bei DATEV zum Download.
Seit 2025 ist der SKR 42 der von DATEV empfohlene Standardkontenrahmen für alle Vereine in Deutschland. Er wurde speziell für die Anforderungen von Vereinen entwickelt und ist kostenlos nutzbar. Herausgeber des SKR 42 ist die IT-Genossenschaft DATEV, einer der führenden Anbieter für Dienstleistungen und Software rund um Buchführung, Steuerberatung, Personalwesen, etc. in Deutschland.
Auf der Website von DATEV könnt ihr den SKR 42 als PDF kostenlos herunterladen.
Der SKR 42 ist, wie andere Standardkontenrahmen auch, in Kontenklassen unterteilt. Diese lauten wie folgt:
| Kontenklasse | Bezeichnung der Kontenklasse |
|---|---|
| 0 | Anlagevermögen |
| 1 | Umlaufvermögen |
| 2 | Eigenkapital |
| 3 | Fremdkapital |
| 4 | Einnahmen |
| 5+6 | Ausgaben |
| 7 | Weitere Einnahmen und Ausgaben |
| 9 | Vortrags- und statistische Konten |
Den einzelnen Kontenklassen sind verschiedene Kontengruppen zugeteilt. Die Kontenklasse “Einnahmen” ist beispielsweise unterteilt in Kontengruppen wie etwa “Einnahmen aus Mitgliedsbeiträgen, Aufnahmegebühren und Umlagen” oder “Einnahmen aus Spenden”.
Während die Kontonummern im SKR 49 noch 4-stellig waren, sind sie im SKR 42 5-stellig und orientieren sich am SKR 04 für Unternehmen. Dadurch, dass die Kontonummern jetzt 5-stellig sind, ist Vereinen das Bilden von Unterkonten möglich, sollten diese benötigt werden. Das ergibt bei einigen Kontonummern durchaus Sinn. So lässt sich beispielsweise das Konto 4000 0 “Echte Mitgliedsbeiträge” bei Bedarf um verschiedene Unterkonten erweitern. Dies kann jeder Verein seinen individuellen Bedürfnissen entsprechend anpassen. Hier ein Beispiel:
| Ebene | Kontonummer | Bezeichnung | Was sieht man hier? |
|---|---|---|---|
| Hauptkonto | 4000 0 | Echte Mitgliedsbeiträge | Alle Mitgliedsbeiträge |
| Unterkonto | 4000 1 | Mitgliedsbeiträge Junioren | Beiträge für Kinder und Jugendliche |
| Unterkonto | 4000 2 | Mitgliedsbeiträge Erwachsene (Aktiv) | Beiträge aktiver erwachsener Mitglieder |
| Unterkonto | 4000 3 | Mitgliedsbeiträge Senioren | Beiträge für Senioren |
| Unterkonto | 4000 4 | Mitgliedsbeiträge Familien / Partnertarif | vergünstigte Beiträge für Familien und Paare |
| Unterkonto | 4000 5 | Mitgliedsbeiträge Passiv-Mitglieder | vergünstigte Beiträge für Passiv-Mitglieder |
Für gemeinnützige Vereine ist es entscheidend, alle entsprechenden Buchungen (z.B. Spenden) eindeutig einer der vier steuerlichen Sphären (ideeller Bereich, Vermögensverwaltung, Zweckbetrieb, wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb) zuzuordnen. Nur so kann man dem Finanzamt nachweisen, wie viel Geld in welche Sphären geflossen ist und damit z.B. die zweckgebundene Mittelverwendung nachweisen. Das ist eine der Voraussetzungen für die Bestätigung der Gemeinnützigkeit durch das Finanzamt. Die Zuordnung von Buchungen zu Sphären geschieht im SKR 42 über die Kostenstelle 1 (KOST1). Ein Beispiel, wie die Sphären-Zuteilung aussehen kann, findet ihr weiter unten im Kapitel “Beispiel für die Sphären-Aufteilung”.
Falls euer Verein nicht gemeinnützig ist, ist die Zuordnung zu Sphären für euch steuerlich nicht relevant und ihr könnt diesen Schritt einfach ignorieren.
Theoretisch kann jeder Verein einen eigenen Kontenrahmen erfinden, solange die Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung (GoB/GoBD) eingehalten werden. Dabei besteht jedoch das Risiko, wichtige Kontengruppen zu vergessen, eine unlogische Struktur zu wählen oder die vom Gesetz geforderte Nachvollziehbarkeit zu gefährden.
Es empfiehlt sich daher dringend, einen Standardkontenrahmen zu verwenden, den sich Profis ausgedacht haben: Der aktuelle SKR 42 stammt von der Firma DATEV und ist den Finanzämtern bestens bekannt. Nutzt ihr einen vertrauten Standardkontenrahmen wie den SKR 42, können Prüfer*innen eure Auswertungen (z.B. die Einnahmen-Überschuss-Rechnung) schneller verstehen und beurteilen.
Anfang 2025 hat DATEV den SKR 49 durch den SKR 42 abgelöst. Das bedeutet, dass der alte SKR 49 in Software-Lösungen der Firma DATEV nicht mehr unterstützt oder gewartet wird. DATEV empfiehlt daher seit 2025 ausschließlich die Nutzung des SKR 42. Beim SKR 42 könnt ihr sicher sein, dass er laufend aktualisiert wird und somit stets den gesetzlichen Anforderungen entspricht sowie zukunftssicher ist.
Auch die Zusammenarbeit mit Steuerberater*innen und Behörden ist mit dem SKR 42 in vielen Fällen effizienter. Arbeitet ihr z.B. mit einem Steuerbüro zusammen, das eine Buchhaltungssoftware von DATEV nutzt, verwendet es höchstwahrscheinlich den aktuellen Kontenrahmen. Theoretisch können Steuerberater*innen auch Buchungen auf SKR 49 Konten oder andere Kontenrahmen einlesen, müssen diese dann aber auf die entsprechenden SKR 42 Konten umbuchen. Dieser Mehraufwand kostet Zeit und wird sich ziemlich sicher im Honorar eures Steuerberaters widerspiegeln. Wenn ihr den SKR 42 nutzt, entfallen diese Zusatzkosten, was den Wechsel lohnenswert macht.
Obwohl die Finanzämter theoretisch keine Kontenrahmen vorschreiben und auch den SKR 49 noch gut kennen, empfiehlt sich ein zeitnaher Umstieg auf den SKR 42. Er ist der neue und heute gängigste Standardkontenrahmen für Vereine, der auch in Zukunft von DATEV weiterentwickelt und aktualisiert wird. Weil die Konten und Steuercodes des SKR 42 auf die Prüfprogramme des Finanzamtes abgestimmt sind, können die Finanzbeamten eure Zahlen aus dem SKR 42 direkt maschinell in ihre Prüfsoftware einlesen. So können sie eure Bücher schneller abhaken.
Ein weiterer Vorteil des neuen Standardkontenrahmens ist die Zuordnung der Sphären über Kostenstellen. Wo ihr im SKR 49 Mitgliedsbeiträge für jede Steuersphäre noch auf unterschiedlichen Konten buchen musstet, gibt es im SKR 42 nur noch ein einziges Konto für die entsprechenden Mitgliedsbeiträge. Ihr müsst bei der Buchung lediglich die passende Kostenstelle (Ideeller Bereich, Vermögensverwaltung, Zweckbetrieb oder Wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb) zuordnen. Durch diese vereinfachte Gliederung wird eure Buchführung einfacher und übersichtlicher und ihr müsst weniger Konten kennen. Auch das Erstellen von Auswertungen wie die Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR) oder Erfolgsrechnung für einzelne Sphären ist in vielen Softwarelösungen mit dem SKR 42 einfacher.
Man könnte natürlich auch den SKR 03 oder SKR 04 von DATEV für Vereine verwenden. Diese beiden Kontenrahmen sind allerdings für klassische gewerbliche Unternehmen konzipiert und nicht auf die Bedürfnisse von Vereinen zugeschnitten. Im SKR 03 und SKR 04 findet ihr z.B. keine Konten für die Übungsleiterpauschale oder Mitgliedsbeiträge. Diese Konten müssten selbst manuell angelegt und korrekt in die richtigen Kontenklassen und Kontengruppen eingeordnet werden, was doch Aufwand und ein vertieftes Buchhaltungs-Know-how erfordert.
Zwar orientiert sich der SKR 42 am Aufbau des SKR 04, er enthält aber diverse zusätzliche Konten, die häufig von Vereinen genutzt werden. Auch die für gemeinnützige Vereine vorgeschriebene Zuordnung von Aufwendungen und Erträgen zu den steuerlichen Sphären ist durch die Nutzung von Kostenstellen gut gelöst. Personen, die schon Erfahrung mit dem SKR 04 haben, werden sich im SKR 42 schnell zurechtfinden und profitieren gleichzeitig von einer vereinfachten und auf Vereine zugeschnittenen Buchführung.
Der SKR 42 ist speziell für Vereine konzipiert und richtet sich sowohl an gemeinnützige als auch an nicht-gemeinnützige Organisationen. Er eignet sich zudem für alle Vereinsarten - egal, ob Sportverein, Förderverein, Musikverein, soziale Einrichtung, Kulturverein, Tierschutzverein oder andere. Und auch Stiftungen und gGmbHs können diesen Standardkontenrahmen verwenden. Durch seine vereinfachte Struktur und die Möglichkeit, die Sphären-Zuordnung für Aufwendungen und Erträge mithilfe von Kostenstellen vorzunehmen, ist der SKR 42 eine ideale und rechtssichere Grundlage für eure Vereinsbuchhaltung. Nicht gemeinnützige Vereine können einfach auf die Sphären-Zuordnung verzichten.
Zudem enthält der SKR 42 viele verschiedene vereinsspezifische Konten, wie etwa für Mitgliedsbeiträge, Spenden, Ehrenamtspauschalen und Übungsleiterpauschalen (siehe unten). DATEV hat sich nicht nur genau überlegt, was für Konten Vereine häufig brauchen, sondern auch, wo sie in die Struktur am besten reinpassen. Das erleichtert dem Finanzamt das Verständnis für die Buchführung und sorgt für mehr Rechtssicherheit.
Zur Ehrenamts- und Übungsleiterpauschale gibt es übrigens separate Ratgeber, die ausführliche Informationen zu Voraussetzungen, begünstigte Tätigkeiten, etc. enthalten. Wenn euch die Themen interessieren, lest also gern die ClubDesk Vereinswissens-Ratgeber zur "Ehrenamtspauschale" bzw. "Übungsleiterpauschale".
Auch Vereine, die bisher andere Kontenrahmen wie den SKR 49 oder SKR 03/04 verwendet haben, profitieren vom Umstieg auf den SKR 42. Er erleichtert die Zusammenarbeit mit Steuerberater*innen und Finanzämtern und spart Zeit bei der Buchführung und Buchprüfung. Für Vereine mit etwas komplexeren Strukturen oder mehreren Geschäftsfeldern ist der SKR 42 aufgrund seiner klaren Gliederung und des vereinfachten 5-stelligen Kontonummern-Systems aktuell eine sehr gute Wahl. Aber auch für kleine Vereine eignet er sich bestens.
Im SKR 42 sind viele Konten speziell für Vereine standardmäßig enthalten. Hier einige Beispiele inklusive Kontonummer:
Software-Tipp:
All diese Konten sind schon in ClubDesk vorhanden. Jetzt ClubDesk kennenlernen >
Für die Unterteilung der Sphären schlägt DATEV die Kostenstelle 1 (KOST1) und die folgenden Kostenstellen-Nummern und -Bezeichnungen vor, die so auch dem Finanzamt geläufig sind:
1 - Ideeller Bereich
2 - Vermögensverwaltung
3 - Zweckbetrieb
4 - Wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb
9 - Sammelposten
Eine Erklärung, was Sphären überhaupt sind und was in welche Sphäre gehört, findet ihr weiter unten im Abschnitt “Behandlung von Sphären im SKR 42”.
Software-Tipp:
Wenn ihr mit ClubDesk arbeitet, sind die Kostenstellen 1-4 und 9 für die Sphären bereits hinterlegt. Da Buchungen auf bestimmten Konten häufig immer der gleichen Kostenstelle zugewiesen werden (z.B. werden Buchungen auf das Konto Mitgliedsbeiträge fast immer dem ideellen Zweck zugeordnet), könnt ihr in ClubDesk den Konten eine Standard-Kostenstelle zuweisen. Auch diese sind in ClubDesk natürlich schon sinnvoll vorausgefüllt.
Innerhalb der Sphären 1 bis 4 lassen sich bei Bedarf Unter-Sphären erstellen, also eine weitere Unterteilung mit eigenen Kostenstellen anlegen. Das kann sinnvoll sein, wenn euer Verein seine Finanzströme noch detaillierter erfassen möchte. Die Unter-Sphären können von euch selbst benannt und separat ausgewertet werden. Das Erstellen von Unter-Sphären ist jedoch nicht zwingend. Das Finanzamt möchte von euch nur sehen, in welcher Haupt-Sphäre eure Aufwendungen bzw. Erträge gebucht sind.
Wenn ihr euch dazu entscheidet, Unter-Sphären zu erstellen, habt ihr folgende Möglichkeiten:
Beispiel Sphäre 1: Ideeller Bereich
DATEV bietet die Unter-Sphären auch an, weshalb die Unterteilung gut an Steuerberater*innen weitergegeben werden kann, die mit DATEV arbeiten. Siehe auch: DATEV Hilfe-Center.
Vom Finanzamt aus gibt es keine Pflicht, den Kontenrahmen vom SKR 49 auf SKR 42 umzustellen, da es grundsätzlich keine Vorgabe für die Struktur eines Kontenrahmens gibt. Arbeitet euer Verein jedoch mit einem Steuerbüro zusammen, das DATEV-Lösungen nutzt, solltet ihr eure Buchführung ab dem Wirtschaftsjahr 2025 auf den neuen Kontenrahmen SKR42 umstellen. Er ist der aktuelle und derzeit einzige von DATEV empfohlene Standardkontenrahmen für Vereine. Solltet ihr beim SKR 49 bleiben wollen, muss euer Steuerberater eure Buchungen manuell vom SKR 49 auf den SKR 42 übertragen. Das ist mit Mehraufwand verbunden und kann zusätzliche Kosten verursachen. Der Umstieg auf den SKR 42, also das neue Branchenpaket, ist daher wirtschaftlich sinnvoll.
Es ist empfohlen, laufende Jahre in der Buchhaltung zuerst abzuschließen, bevor auf den SKR 42 gewechselt wird. Solltet ihr derzeit also noch mit dem SKR 49 arbeiten, schließt euer aktuelles Jahr auch noch damit ab und wechselt erst im nächsten Jahr auf den neuen Kontenrahmen. So bleibt eure Buchhaltung sauber und übersichtlich. Beim Wechsel vom SKR49 auf den neuen SKR42 müsst ihr dann die Abschlusssalden der SKR 49-Konten als Eröffnungssalden für die entsprechenden Konten des SKR 42 erfassen, also z.B. das Abschlusssaldo der Kasse (Konto 0920 im SKR 49) als Eröffnungssaldo für die Kasse im neuen Buchungsjahr (Konto 1600 0 im SKR 42) erfassen. Leider gibt es von DATEV keine Mapping-Tabelle zum Download, die allen SKR 49 Konten die passenden SKR 42 Konten gegenüberstellt. Aber die Vereinssoftware-Lösung ClubDesk enthält z.B. eine solche Mapping-Tabelle, was euch die Umstellung viel einfacher macht.
Software-Tipp:
Einige spezialisierte Vereinssoftwarelösungen unterstützt euch bei der Umstellung auf den SKR 42. Mit ClubDesk könnt ihr sogar vom SKR 49 zum SKR 42 wechseln, obwohl ihr bereits Buchungen im neuen Jahr erfasst habt. Wenn ihr die Überleitung des SKR 49 zum SKR 42 startet, zeigt euch ClubDesk automatisch eine Liste mit allen von euch in der Vergangenheit verwendeten SKR 49-Konten an und schlägt automatisch die passenden SKR 42-Konten vor. Habt ihr im SKR 49 selber zusätzliche Konten erfasst, könnt ihr in dieser Mapping-Tabelle natürlich auch passende SKR 42 Konten wählen oder, wenn es im SKR 42 kein passendes Konto gibt, wieder selbst eins erfassen.
In der ClubDesk Wissensdatenbank findet ihr einen ausführlichen Artikel dazu, wie ihr den Standardkontenrahmen von SKR 49 auf SKR 42 umstellt.
Für gemeinnützige Vereine ist die korrekte Zuordnung von Einnahmen und Ausgaben (von allen Buchungen, die das Ergebnis verändern) in sogenannte Sphären, auch Steuerbereiche oder Tätigkeitsbereiche genannt, verpflichtend. Das bedeutet, dass ersichtlich sein muss, wie viel Geld in welche Sphären fließt. Dies ist essentiell für eine ordnungsgemäße Buchführung und den Erhalt der Gemeinnützigkeit.
Die Gemeinnützigkeit wird alle 3 Jahre vom Finanzamt neu überprüft - im Rahmen der Abgabe der Körperschaftsteuererklärung. Nur durch die transparente Aufteilung in Sphären können die Finanzämter die Geldverwendung gemeinnütziger Vereine klar nachvollziehen und prüfen. Ist dies nicht möglich, verliert der Verein die Gemeinnützigkeit und es drohen sogar rückwirkende Steuernachforderungen. Mehr dazu findet ihr im ClubDesk Vereinswissens-Ratgeber “Steuern für Vereine” im Abschnitt “Gemeinnützig oder nicht ist entscheidend”.
Dass die Unterteilung in Sphären für gemeinnützige Vereine bzw. Körperschaften Pflicht ist, kann man den Paragraphen § 63 und § 64 der Abgabenordnung des Bundesministeriums für Justiz entnehmen. Nicht gemeinnützige Vereine können auf die Sphären-Zuordnung verzichten.
Hierzu zählen Tätigkeiten, die dem eigentlichen Vereinszweck direkt dienen, etwa die Förderung der Chormusik mittels Proben bei einem Gesangsverein oder die Förderung des Fußballsports in Trainings in einem Sportverein. Wichtig ist, dass die Tätigkeiten keine wirtschaftlichen Ziele verfolgen. Einnahmen im ideellen Bereich sind üblicherweise steuerfrei.
Hierzu zählen Tätigkeiten, bei denen der Verein sein Vermögen einsetzt, um Einkünfte zu erzielen (Zinserträge auf ein Sparkonto), jedoch ohne dabei aktiv wirtschaftlich zu sein. Einnahmen in dieser Sphäre sind auch hier in der Regel steuerfrei.
Zum Zweckbetrieb zählen wirtschaftliche Tätigkeiten, die dem gemeinnützigen Satzungszweck dienen und ohne diese er nicht erfüllt werden kann (z.B. die Durchführung eines kleinen Sportanlasses). Einnahmen sind hier nur steuerbegünstigt, solange sie nicht in unzulässiger Konkurrenz zu gewerblichen Unternehmen stehen.
Zu dieser Sphäre zählen alle Tätigkeiten, welche darauf abzielen, Einnahmen zu erzielen, aber nicht dem in der Satzung definierten gemeinnützigen Vereinszweck dienen. Das betrifft Erträge, die sich nicht in Sphäre 1, 2 oder 3 zuordnen lassen.
Die Sphäre 9 dient als temporäre Sammelstelle für Buchungen, die noch nicht endgültig einer der Haupt-Sphären (1 bis 4) zugeteilt sind oder für besondere buchhalterische Zwecke. Beispiele für besondere Buchhalterische Zwecke können Vorläufige Buchungen sein, die noch geprüft oder freigegeben werden müssen oder auch Sammelbuchungen, bei denen mehrere Einzelposten zunächst zusammengefasst werden (z. B. Sammelrechnungen). Alle erfolgswirksamen Buchungen (GuV-/EÜR-Konten), die zum Jahresende noch die Kostenstelle 9 tragen, müssen vor Jahresabschluss aufgelöst und endgültig einer Haupt-Sphäre zugeteilt werden. Nur wenige, rein technische oder bilanzielle Vorgänge dürfen in der Sphäre 9 verbleiben, da sie erfolgsneutral sind.
Umgebucht werden müssen:
In Sphäre 9 verbleiben dürfen:
Mehr zum Thema Sphären (Definition, Beispiele, etc.) könnt ihr im ClubDesk Vereinswissens-Ratgeber "Steuern im Verein" im Abschnitt “Vier Steuerbereiche von Vereinen (Sphären)” nachlesen.
Zu den Bestandskonten zählen das Anlage- und Umlaufvermögen sowie das Eigen- und Fremdkapital. Bestandskonten müssen in SKR 42 nicht auf die Sphären 1 bis 4 verteilt werden, weil die steuerrechtliche Sphärentrennung nur das Ergebnis (Aufwand/Ertrag) betrifft. Für die Bilanz verlangt weder das Gemeinnützigkeits- noch das Umsatz- oder Handelsrecht eine getrennte Ausweisung nach Steuerbereichen. Ein gemeinsamer Bestand genügt.
Mehr dazu könnt ihr im DATEV Hilfe-Center unter “Werden auch Bestandskonten, z.B. EB-Werte mit Sphären / Kostenstellen für die Bereiche gebucht?” nachlesen.
Seit 2025 empfiehlt sich die Nutzung des SKR 42 sowohl für gemeinnützige als auch nicht gemeinnützige Vereine. Der Vereinskontenrahmen enthält alle wichtigen Standardkonten für typische Vereinsvorgänge und bildet insbesondere für gemeinnützige Vereine die steuerlich relevanten Sphären klar ab. Außerdem stammt der SKR 42 von der renommierten und etablierten Firma DATEV, wodurch er bei Behörden und Steuerberatern bestens bekannt und anerkannt ist. Da der SKR 42 an den SKR 04 angelehnt ist, fällt es Vereinsbuchhaltern, die in einer Firma bereits mit dem SKR 04 arbeiten, einfach, den SKR 42 zu verwenden und korrekte Buchungen zu erzeugen. Für alle Vereine, die ihre Buchhaltung zukunftssicher, rechtssicher und komfortabel gestalten möchten, ist die Nutzung des SKR 42 klar zu empfehlen.
Ein Standardkontenrahmen (SKR) ist ein von Fachleuten (z. B. DATEV) vorgefertigter Nummernplan für Buchhaltungskonten. Er gibt Struktur und einheitliche Kontonummern vor, sodass alle Einnahmen und Ausgaben logisch erfasst und für Finanzamt oder Steuerberatung sofort nachvollziehbar sind. Die Nutzung eines bestimmten Standardkontenrahmens ist gesetzlich nicht vorgeschrieben. Dennoch wird sie dringend empfohlen, weil ein SKR Fehler vermeidet, Auswertungen erleichtert und Prüfungen beschleunigt. Der aktuelle von DATEV für Vereine empfohlene Standardkontenrahmen ist der SKR 42.
Ihr könnt den SKR 42 auf der offiziellen Website von DATEV herunterladen: Sucht nach „PDF DATEV-Kontenrahmen SKR 42 Vereine“. Dort findet ihr stets die aktuelle Fassung – gratis und ohne Registrierung. Alternativ könnt ihr über diesen Link das PDF gratis herunterladen.
Der SKR 42 selbst ist kostenfrei. Auf der Website von DATEV könnt ihr den SKR 42 als PDF gratis herunterladen. Eventuelle Ausgaben entstehen nur für die Software, mit der ihr bucht. In der Vereinssoftware ClubDesk könnt ihr den SKR 42 aber schon in der kostenlosen Free-Version nutzen.
Der SKR 42 wurde speziell für Vereine, Stiftungen und gGmbHs entwickelt. Er eignet sich für alle Vereinsarten wie z.B. Sportvereine, Musikvereine, Kulturvereine, Fördervereine oder Tierschutzvereine. Dabei ist es egal, ob euer Verein gemeinnützig ist oder nicht. Der SKR 42 deckt viele vereinstypische Vorgänge wie Mitgliedsbeiträge, Spenden und Übungsleiterpauschale ab und ermöglicht auch die Zuordnung zu den Steuersphären anhand von Kostenstellen.
Der SKR49 war früher DATEVs empfohlener Kontenrahmen speziell für gemeinnützige Vereine, besonders Sportvereine. Er führte jedoch wegen separater Konten je steuerlicher Sphäre zu komplexer Buchhaltung. Seit 2025 empfiehlt DATEV stattdessen den neuen SKR 42, der dank Kostenstellen universell für alle Vereine geeignet ist und eine einfachere, übersichtlichere Buchführung ermöglicht. Wer beim SKR49 bleibt, riskiert zusätzlichen Aufwand und Kosten durch die notwendige manuelle Anpassung beim Steuerberater. Kurz gesagt: Für eine schlanke, zukunftssichere Vereinsbuchhaltung empfiehlt sich klar der Umstieg auf den SKR 42.
Das Finanzamt prüft die Gemeinnützigkeit eines Vereins in Deutschland alle drei Jahre. Um die Gemeinnützigkeit zu erhalten bzw. behalten zu können, ist es für gemeinnützige Vereine verpflichtend, alle ergebniswirksamen Buchungen eindeutig einer der vier Sphären zuzuteilen. Dies geschieht im SKR 42 über die Kostenstelle 1 (KOST1). Nur so können Finanzämter die Geldverwendung gemeinnütziger Vereine klar nachvollziehen und prüfen.
Einnahmen und Ausgaben eines Vereins werden im SKR 42 über Kostenstellen den vier steuerlichen Sphären zugeordnet (Ideeller Bereich, Vermögensverwaltung, Zweckbetrieb, Wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb). Wer seine Finanzströme genauer aufgliedern möchte, kann zudem Unter-Sphären anlegen. Neben den vier Haupt-Sphären gibt es die Sphäre 9 – ein temporärer Sammelposten für vorläufige oder technische Buchungen. Alle GuV-Konten, die am Jahresende noch die Kostenstelle 9 tragen, müssen vor dem Abschluss der passenden Haupt-Sphäre zugeordnet werden, rein bilanzielle Bestandskonten dürfen dort verbleiben.
Generell ist es vom Finanzamt aus nicht verpflichtend, vom SKR 49 auf den SKR 42 umzustellen, da es keine Vorgabe für die Struktur eines Kontenrahmens in Deutschland gibt. Wenn ein Verein jedoch mit einem Steuerbüro zusammenarbeitet, das DATEV-Lösungen verwendet, sollte schnellstmöglich auf den SKR 42 umgestellt werden. Andernfalls müssen die Steuerberater die Buchungen manuell vom SKR 49 auf SKR 42 umstellen, was mit zusätzlichem Aufwand und somit Mehrkosten verbunden sein kann. Es wird jedoch empfohlen, laufende Jahre in der Buchhaltung zuerst abzuschließen und erst danach auf den SKR 42 umzustellen.
Lena Krischek
Als 1. Vorsitzende eines Fanclubs bringt Lena jede Menge Praxiserfahrung in der Vereinsführung und Kommunikation mit. Die studierte Marketing-Managerin verknüpft Vereinsarbeit geschickt mit wirkungsvoller Öffentlichkeitsarbeit.